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  • Thema: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011

    tinchenkatrinchen

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #15 am: 05. August 2011, 10:16:53
    [...]
    @tinchenkatrinchen: Es stellt sich mir die Frage:
    Wann ist "bei" und wann ist "nach"? Ist der Versand einer Bestätigungsmail wirklich schon "bei", wenn der Kaufvertrag erst mit der Warenlieferung abgeschlossen ist?
    [...]

    Der Kunde bestellt, trägt also an. Der Kunde macht demnach das Angebot. Das nehme ich mit Lieferung an.
    Angebot + Angebotsannahme = Vertrag
    Wenn ich dem Kunden nun mit Lieferung eine Rechnung + eine gedruckte Widerrufsbelehrung überreiche sollte die Belehrung sogar "bei" erfolgen. Ich bin mir da nicht sicher aber ich denke, 2x vor Lieferung belehren und einmal mit der Lieferung sollte zum einen reichen und zum zweiten sollte irgendwas davon auf jeden Fall rechtzeitig sein.

    vsell

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #16 am: 05. August 2011, 12:23:01
    shopbetreiber-blog.de zeigt es doch deutlich auf...

    Zitat
    [...]
    M2
    Gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung
    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] (1) ohne Angabe von Gründen
    [...]
    Gestaltungshinweise

    (1) Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 9 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.
    [...]
    Quelle: TRUSTED SHOPS - Neues Widerrufsrecht 2011

    Daraus ergibt sich eindeutig für normale Onlineshops die 14-Tage-Klausel, da der Kunde ja vor dem Vertragsschluss unterrichtet wird... Er hakt ja die AGB und WRB ab... VOR Vertragsschluss - sofern in den AGB drinsteht dass ein Kaufvertrag mit betätigen des Bestellbuttons zustande kommt.

    stephan86

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    Re: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #17 am: 22. August 2011, 15:58:18
    Muss man eigentlich die Widerrufsbelehrung UND die Rückgabebelehrung in den AGB haben?

    schmidt

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    Re: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #18 am: 22. August 2011, 16:10:47
    Es sollte in der AGB unter Punkt 5 die Wiederrufsbelehrung stehen. Laut meines Rechtsanwaltes.

    stephan86

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    Re: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #19 am: 22. August 2011, 16:18:28
    Genau unter Punkt 5? Bei mir steht das etwas weiter unten? Aber für Widerruf gibt es bei mir ein Extra Menüpunkt wo nur der steht.

    [EDIT Tomcraft 22.08.2011: Full-Quote entfernt, siehe: FAQ: Full-Quotes und Groß-/Kleinschreibung - mit anderen Worten Netiquette!]

    schmidt

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    Re: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #20 am: 22. August 2011, 16:20:31
    Musterwiderrufsbelehrung ist nunmehr auch in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dort Nr. 5) aufzunehmen.

    Das wurde mir so mitgeteilt und man sollte sie ein bisschen hervorheben in den AGB, damit der Kunde die gleich sieht.

    hedon02

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    Re: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #21 am: 22. August 2011, 16:24:29
    @stephan86

    :-D und wehe Punkt 5 hat nicht die abmahnsichere Standardschrift-Art, -Grösse und -Einzug.

    :-PP

    Tomcraft

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    Re: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #22 am: 22. August 2011, 16:42:05
    Muss man eigentlich die Widerrufsbelehrung UND die Rückgabebelehrung in den AGB haben?

    Um die eigentliche Frage noch zu beantworten. Das steht in jedem Muster in den ergänzenden Erklärungen drin! :!:

    Grüße

    Torsten

    Spritzpistole

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    Re: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #23 am: 22. August 2011, 17:58:09
    Hallo,

    um bei der Frage, ob Widerrufs- UND Rückgabebelehrung aufgenommen werden muss, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, empfehle ich immer nur eines von beiden Instituten anzubieten. Ich möchte allerdings an dieser Stelle anmerken, dass das Oberlandesgericht Hamm hierzu Anfang vergangenen Jahres mit einer gegensätzlichen Auffassung geurteilt hat (OLG Hamm, Urteil vom 05.01.2010, Az.: 4 U 197/09).

    Ich persönlich halte diese Entscheidung allerdings für unrichtig, weil in praxi verwirrend. Einerseits heißt es wortwörtlich im Gesetz, dass das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Somit ist eigentlich schon kein Raum für eine Interpretation, denn ersetzen ungleich zusätzlich! Auch der anderen Seite muss man unter einer bestimmten Konstellation als Unternehmer auch noch auslegen, von welchem Recht der Verbraucher nun gebrauch machen möchte, was letztlich aber immer zu seinen Gunsten ausfallen muss. Das Problem stellt sich insbesondere bei der Rücksendung von Waren im Wert von unter 40,00 Euro. Beim Rückgaberecht trägt stets der Unternehmer auch die Rücksendekosten, bei wirksamer Überwälzung auf den Kunden beim Widerrufsrecht, dieser. Insgesamt also nicht klar. Schon deshalb ist das OLG-Urteil in meinen Augen leider kein großer Wurf.

    Gruß
    Thomas

    P.S.: Es ist gesetzlich nicht erforderlich, dass das Widerrufsrecht auch in den AGB enthalten sein muss.
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.
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