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  • Thema: Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011

    Thomas

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    Hi,

    hier die aktuelle Wiederrufsbelehrung als Textvorlage nach dem neuen Stand gültig ab 04.08.2011 vom Händlerbund als PDF.

    Zitat
    Bitte beachten Sie, dass es für die neuen Regelungen eine Übergangsfrist von 3 Monaten gibt (4. November 2011).

    Quelle für weitere Hinweisblätter: Händlerbund Rechtstexte Download

    Grüße

    [EDIT Tomcraft 04.08.2011: Anhänge gelöscht, Verlinkung reicht doch.]



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=14343.0

    DokuMan

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #1 am: 04. August 2011, 09:42:32
    Wieso 1 Monat?
    Die neue Muster-Widerrufsbelehrung von
    http://www.shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2011/08/110803_Neues-Widerrufsrecht-2011-final.pdf
    spricht weiterhin von 14 Tagen.

    hedon02

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #2 am: 04. August 2011, 09:46:01
    Zitat
    [...]
    (1) Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. [...]
    Quelle: Musterwiderrufsbelehrung in der Fassung ab dem 04.08.2011

    Sollte man also nach seinen Gegebenheiten anpassen.  :lol:
    Gruss

    DokuMan

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #3 am: 04. August 2011, 09:55:39
    Aha, ich seh schon, man schafft sich wieder einen neuen Abmahnmarkt...

    Wann genau kommt es zum Vertragsabschluss?
    Wenn ich auf den "Bestellen"-Button gedrückt habe oder die Bestätigungsmail des Shops in meinem Postfach landet?
    Wenn die man nicht penibel aufpasst, kann man in die 1-Monatsregelung fallen, obwohl man 14 Tage ausweist und schon gibt's wieder kostenpflichtige Post von der Mitbewerberschaft...

    (Immerhin müssen dieses Mal nicht alle um Mitternacht im Shop verbringen und Punkt 0:00h ihre Widerrufsbelehrung umstellen) :lol:

    Tomcraft

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #4 am: 04. August 2011, 10:02:18
    Ich habe die Anhänge mal aus Beitrag 1 gelöscht. Ich weiss nicht, wie toll das der Händlerbund findet, wenn sein Eigentum woanders zum Download angeboten wird. :-/ :mhhh:

    Grüße

    Torsten

    tinchenkatrinchen

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #5 am: 04. August 2011, 10:30:04
    @DokuMan

    wie und wann es zum Vertragsschluss kommt sollte bei jedem Shopbetreiber in den AGB stehen. ;)

    Leider finde ich den Link nicht mehr, ich habe gelesen, dass die 1-Monatsfrist für e-Auktionen gilt, weil da bereits mit Gebotsabgabe ein Kaufvertrag geschlossen wird und zwar unabhängig davon ob der Bieter den Zuschlag erhält am Ende.

    Begründet wurde das so:
    Stelle ich als gew. Verkäufer einen Artikel als Auktion ein, gebe ich eine Willenserklärung zum Verkauf ab.
    Durch die Abgabe eines Gebots gibt der Käufer eine Willenserklärung zum Kauf ab.

    Angebot + Angebotsannahme = Vertrag

    Das habe ich aber wie gesagt nur irgendwo gelesen.

    LG
    Martina

    baustelle

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #6 am: 04. August 2011, 11:28:24
    Ihr seid ja mal wieder flott - gerade wollte ich fragen, ob jemand mal so nett sein kann, die neuen Texte zu posten mit den Pillepalle-Änderungen. Danke, Thomas  :thx:

    Doku und Martina:
    Martina hat ganz Recht, die 1-monatige braucht man nur, wenn man bei eBay Auktionen laufen hat, bei denen z.B. 10 Tage vor Auktionsende bereits eine käuferseitige Willenserklärung abgegeben werden kann.

    Wir für unseren Shop brauchen nur die 14-tägige, denn wir belehren ja alle brav unmittelbar nach Vertragsschluss (Doku: es heisst, dass die WRB bei oder "zeitnah" nach Vertragsschluss beim Käufer landen muss, soweit ich mich erinnere innerhalb von 24 Std.)

    Greets,
    Chris

    DokuMan

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #7 am: 04. August 2011, 11:49:04
    Ja gut, wir sind aber hier nicht eBay und im Shop laufen auch keine Auktionen :P
    (Dass es für eBay eine "Extrawurst" braucht, war mir schon klar - mich hätte es nur gewundert, wenn die 1-Monatsfrist nun auch für reguläre Shops gegriffen hätte.)

    @tinchenkatrinchen: In deinen AGB heißt es ja
    Zitat
    Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
    Heißt das nun, dass du dem Kunden im Paket eine 1-monatige Widerrufsfrist einräumen musst? Da der Vertragsschluss ja erst bei Lieferung abgeschlossen ist und du ihn somit nach Vertragsschluss (öffnen des Pakets) informieren kannst. Die Auftragsbestätigung via E-Mail ist ja dann kein Bestandteil des Kaufvertrags, sondern nur eine Bestellbestätigung.

    Tomcraft

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #8 am: 04. August 2011, 12:10:05
    [...] (Doku: es heisst, dass die WRB bei oder "zeitnah" nach Vertragsschluss beim Käufer landen muss, soweit ich mich erinnere innerhalb von 24 Std.)
    [...]

    Nein, es heisst "unmittelbar", was zeitlich nicht eingegrenzt ist. Du musst die Widerrufsbelehrung im Rahmen deiner technischen Möglichkeiten so schnell wie irgend möglich dem Kunden zusenden. :!:

    Grüße

    Torsten

    itsme

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #9 am: 04. August 2011, 12:25:03
    [...] Ich weiss nicht, wie toll das der Händlerbund findet, wenn sein Eigentum woanders zum Download angeboten wird. :-/ :mhhh:
    [...]

    Steht in jedem Hinweisblatt drin, ganz unten...

    Zitat
    Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe des Hinweisblattes an Dritte ist zulässig, soweit hieran keine Änderungen vorgenommen werden und insbesondere der Urheberhinweis nicht entfernt wird.

    Der Mustertext ist also auch urheberrechtlich vom Händlerbund geschützt ??? Soso.

    baustelle

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #10 am: 04. August 2011, 12:36:17
    [...]
    Nein, es heisst "unmittelbar", was zeitlich nicht eingegrenzt ist. [...]

    Okeee... einigen wir uns auf "unverzüglich"?  :lol:
    Widerrufsbelehrung - unverzüglich

    Und mit dem 1 Tag hatte ich doch Recht, jedenfalls wenn es nach unserer allseits so geschätzten IT-Recht-Kanzlei geht (vorletzter Satz ganz unten).

     :B
    Chris

    Tomcraft

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #11 am: 04. August 2011, 13:08:53
    Upps... Danke Chris... das Wort war "unverzüglich", völlig richtig! :!:

    Steht in jedem Hinweisblatt drin, ganz unten...

    Zitat
    Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe des Hinweisblattes an Dritte ist zulässig, soweit hieran keine Änderungen vorgenommen werden und insbesondere der Urheberhinweis nicht entfernt wird.

    Der Mustertext ist also auch urheberrechtlich vom Händlerbund geschützt ??? Soso.

    Es ging mir nicht um die Mustertexte, sondern um die Kommentare und Anmerkungen des Händlerbundes, die wohl auch in dem PDF stehen. Trage ich hier die Forenbetreiber-Haftung oder du? :-?

    Links reichen, aus Ende... :!:

    Grüße

    Torsten

    tinchenkatrinchen

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #12 am: 04. August 2011, 14:47:52
    [...]
    Heißt das nun, dass du dem Kunden im Paket eine 1-monatige Widerrufsfrist einräumen musst? Da der Vertragsschluss ja erst bei Lieferung abgeschlossen ist und du ihn somit nach Vertragsschluss (öffnen des Pakets) informieren kannst. Die Auftragsbestätigung via E-Mail ist ja dann kein Bestandteil des Kaufvertrags, sondern nur eine Bestellbestätigung.

    Sorry, aber ich verstehe Deine Frage nicht. Der Kunde erhält unmittelbar nach seiner Bestellung vom Shop die Bestätigungsmails in der die Widerrufsbelehrung mit drin steht und zusätzlich nochmal die Widerrufsbelehrung als PDF-Anhang zusammen mit den AGB. Das solltest Du doch aber wissen.  :?

    DokuMan

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #13 am: 04. August 2011, 18:16:13
    Zitat
    [...]
    (1) Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. [...]
    Quelle: Musterwiderrufsbelehrung in der Fassung ab dem 04.08.2011
    [...]

    @tinchenkatrinchen: Es stellt sich mir die Frage:
    Wann ist "bei" und wann ist "nach"? Ist der Versand einer Bestätigungsmail wirklich schon "bei", wenn der Kaufvertrag erst mit der Warenlieferung abgeschlossen ist?

    Hat sich darüber noch nie jemand ernsthaft Gedanken gemacht? Oder sehe ich das falsch?
    Sonst wird ja auch jedes Wort in der Juristerei "zerpflückt"!

    Eichenhorn

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    Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware, ab 04.08.2011
    Antwort #14 am: 05. August 2011, 05:41:08
    Artikel 246 § 1 Abs. 1 EGBGB:
    Zitat
    muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung
    (Hervorhebung von mir)

    Das machen wir m.E., auch wenn der Vertrag erst mit Lieferung zu Stande kommt. Vertragserklärung ist hier sicherlich gleich Willenserklärung i.S.d. § 145 BGB zu setzen. Kann das jemand mittels Kommentar bestätigen?

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