@DokuMan
wie und wann es zum Vertragsschluss kommt sollte bei jedem Shopbetreiber in den AGB stehen.
Leider finde ich den Link nicht mehr, ich habe gelesen, dass die 1-Monatsfrist für e-Auktionen gilt, weil da bereits mit Gebotsabgabe ein Kaufvertrag geschlossen wird und zwar unabhängig davon ob der Bieter den Zuschlag erhält am Ende.
Begründet wurde das so:
Stelle ich als gew. Verkäufer einen Artikel als Auktion ein, gebe ich eine Willenserklärung zum Verkauf ab.
Durch die Abgabe eines Gebots gibt der Käufer eine Willenserklärung zum Kauf ab.
Angebot + Angebotsannahme = Vertrag
Das habe ich aber wie gesagt nur irgendwo gelesen.
LG
Martina