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  • Thema: Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?

    Haina

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    am: 02. August 2011, 01:38:08
    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Ich stolper da grad über die Seite Crocs.de ... und wollte rein Neugierde halber wissen wer dahinter steht und wo der Firmensitz ist, ich such mir die Augen wund und finde kein Impressum.

    Hab ich was verschlafen, ist die Impressumspflicht mittlerweile aufgehoben?



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=14296.0

    itsme

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #1 am: 02. August 2011, 03:18:51

    Spritzpistole

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #2 am: 02. August 2011, 05:26:21
    @itsme: Das entbindet den Seitenbetreiber bzw. Unternehmensinhaber aber nicht von der Impressumspflicht, die tatsächlich besteht.

    Dachte erst, das die Information vielleicht unter dem Punkt Unternehmen "versteckt" sei, aber Fehlanzeige.

    Und die AGB sind auch nicht astrein, eigentlich eine Schande für ein internationales Unternehmen. Hauptsache FB-Button ist eingebaut. ;)

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    itsme

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #3 am: 02. August 2011, 11:19:41
    Schon klar aber ob das ein Unternehmen interessiert das die Seite vom Ausland aus betreibt und bei der Denic ein RA als Admin-C eingetragen ist ?

    Spritzpistole

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #4 am: 02. August 2011, 15:44:59
    Auch wenn ich diese Empfehlung ungern ausspreche, aber das Beste wäre dann bloß noch, dass ein Konkurrent abmahnt bzw. (potentielle) Kunden dies der Wettbewerbszentrale mitteilen.

    Gruß
    Thomas

    DokuMan

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #5 am: 03. August 2011, 09:48:34
    Wenn es eine DE-Domain ist, ist es unerheblich, wo der Anbieter sitzt:

    Zitat
    Wie ist das, wenn …

    ich eine .de-Domain betreibe? Muss ich dort dann zwingend ein Impressum hinterlegen?


    Ein ganz klares Ja! Da gibt es nix zu rütteln und zu deuten. Grundlage ist § 5 Telemediengesetz (TMG). Dort steht unmissverständlich, dass jeder Diensteanbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten muss. [...]
    Quelle: Impressum bei DE Domain

    Haina

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #6 am: 04. August 2011, 18:07:23
    Ui, da hab ich ja wieder mal was in Gang gesetzt ...

    Aber aus der Praxiserfahrung kann ich (leider) auch sagen das man bei Gericht wenn man mit 3 Anwälten auftritt weitaus bessere Gewinnchancen (ist in D fast schon wie beim Lotto oder russisch Roulette) hat als derjenige der zwar alles richtig und ordentlich gemacht hat aber eben nur die Kohle für einen Anwalt hat.

    Nur mal so am Rande, weil's bißchen zum Thema passt.
    Und ich mach hier keine dummen Sprüche. Hab das schwarz auf weiß inkl. Kostennote und Urteilsbegründung.
    Wer schon paar Jahre im Web ist und irgendwann läuft's auch noch n bißchen hat sicher schon ähnliches erlebt.

    In diesem lustigen Sinne
    Gruß und Danke für die guten Beiträge

    DokuMan

    • modified Team
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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #7 am: 04. August 2011, 18:20:43
    @Haina, dann wird's mal wieder Zeit, etwas Kohle reinzuholen.  :twisted:
    (Seit wann hast du einen neuen Nickname?)

    Haina

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    Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #8 am: 04. August 2011, 21:47:55
    Hi Sim.. grüß Dich !
    Beim Thema 1 sind wir schon wieder bei, oder hast Du noch ne gute Idee bzw. an was dachtest Du?

    Das mit dem Nick ..
    war früher weit über 100 mal in Italy, und erklär mal einem Italiener meinen dt. Namen,
    mit einem H am Anfang und einem ch am Ende, wo italienisch doch mit Selbstlauten gespickt ist.
    Enrico war dort mein tatsächlicher Name.

    Seit 12 Jahren komm ich kaum noch nach Italy und der neue Nick ist mein Name wie es ein Franke eben ausspricht - und wie ihn mein Filius den Du ja kennst das erst mel mit 6 Jahren geschrieben hat.
    thats all

    L.Siegmund

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    Re: Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #9 am: 22. August 2011, 21:28:22
    Ich würde sogar sagen, dass man ein Impressum benötigt sobald das Warenangebot für deutsche Endverbraucher bestimmt ist. Da kann man auch eine .com Domain besitzen. Also auch in diesem Fall greift der § 5 TMG.

    Schöne Grüße

    Leprechaun

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    Re: Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #10 am: 22. August 2011, 22:16:38
    Woran erkennt man, dass ein Angebot für Deutschland bestimmt ist? An der Sprache? Die wird auch in der Schweiz und Österreich gesprochen. Und von ein paar Minderheiten in Belgien, Dänemark, Tschechien usw.

    Vielleicht sollte ich (.com Domain, Wohn- und Firmensitz in Irland) dass einfach mal frech auf die Startseite setzen:

    Zitat
    Liebe Kunden, trotz der deutschen Artikelbeschreibungen ist unser Angebot nicht an deutsche Endverbraucher sondern nur an deutschsprachige Menschen mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands gerichtet. Wir möchten Sie aber nicht davon abhalten, sich unsere Webseite trotzdem anzuschauen.

    L.Siegmund

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    Re: Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #11 am: 22. August 2011, 22:45:48
    Woran erkennt man, dass ein Angebot für Deutschland bestimmt ist? An der Sprache? Die wird auch in der Schweiz und Österreich gesprochen. [...]

    Genau. Aber auch in Österreich und in der Schweiz gibt es eine Impressumspflicht. Auch wenn diese möglicherweise andere Rahmenbedingungen haben. z.B. werden nicht so viele Infomationen erwartet wie in D.
    Zusammenfassend kann man also sagen dass Seiten aus Deutschland der Impressumspflicht unterliegen.Außerdem hilft:

    Zitat
    [...]
    Ein Umzug auf einen ausländischen Server jedenfalls nicht, solange sich das Weblog als (deutschsprachiges) Angebot (auch) an deutsche Internetnutzer richtet. Auch dann ist deutsches Recht zu beachten und ein Impressum erforderlich. [...]

    Quelle: PRIVATE BLOGS: IMPRESSUMSPFLICHT ?

    Wenn das schon für einen Webblog gilt, dann erst Recht für einen OnlineShop, bei dem die Beteiligten Personen ein vertragliches Schuldverhältnis eingehen.

    [...]
    Vielleicht sollte ich (.com Domain, Wohn- und Firmensitz in Irland) dass einfach mal frech auf die Startseite setzen:

    Zitat
    Liebe Kunden, trotz der deutschen Artikelbeschreibungen ist unser Angebot nicht an deutsche Endverbraucher sondern nur an deutschsprachige Menschen mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands gerichtet. Wir möchten Sie aber nicht davon abhalten, sich unsere Webseite trotzdem anzuschauen.

    Als Shopbetreiber kannst du dir aussuchen mit wem du einen Kaufvertrag schließen möchtest. Erst mit deiner Zustimmung/Annahme der Bestellung, dem Versand oder die Zustellung der Ware (je nach dem wie du es in den AGB geregelt hast) kommt der Kaufvertrag zustande. Wenn du also nur an deutschsprachige Verbraucher außerhalb Deutschlands verkaufen möchtest, dann kannst du das gerne tun. Damit du dir aber unzählige emails von Verbrauchern aus Deutschlands ersparst würde ich eine Klausel in die AGB einbauen oder auf der Startseite darauf hinweisen das du nur mit deutschsprachige Käufer außerhalb von Deutschland einen Vertrag abschließen möchtest. Wenn dann noch in deinem Land in dem du dich befindest keine Impressumspflicht herrscht, dann kannst du darauf verzichten.

    Vielleicht gibt es aber auch eine EU-Richtlinie die das jedenfalls für EU Mitgliedstaaten vorschreibt...

    frangulus

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    Re: Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #12 am: 23. August 2011, 00:42:12
    Ich würde sogar sagen, dass man ein Impressum benötigt sobald das Warenangebot für deutsche Endverbraucher bestimmt ist. [...]

    Hallo,
    das TMG und Verbraucherrecht sind zwei paar Schuhe.
    Die Zielrichtung / Schwerpunkt des TMG liegt auf T-Medien-Gesetz und soll Regeln die für Fernsehen, Printmedien, etc. dienen auf Internetanbieter übertragen. Das hat erst mal mit dem Anbieten von Waren nicht zu tun, denn es gilt auch für die Internetseiten eines Vereins. Der Verein muss sofern es ein e.V. ist die Vereinsregisternummer, der Gastwirt die zuständige Genehmigungsbehörde, etc. in der Anbieterkennzeichnung (im Volksmund Impressumspflicht genannt) erwähnen. Vieles davon kann eine ausländische Firma oder Organisation gar nicht in ihr Impressum / Kontakt schreiben.
    §1 des TMG
    regelt den Anwendungsbereich des gesamten TMG und somit auch  $5 der Anbieterkennzeichnung. Da wird der Bezug zu den Medien recht deutlich. (insbesondere durch den Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag).

    Das Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht verlangen natürlich, dass ein Anbieter für den Käufer  im Falle von Garantieansprüchen, Reklamationen, etc. auch auffindbar und erreichbar ist. Das ist vermutlich EU-weit relativ gleich.

    Ein Verstoß gegen das TMG §5 (Anbieterkennzeichnung) kann natürlich als Wettbewerbsvorteil ausgelegt und abgemahnt werden, nur was stört das einen ausländischen Anbieter. Sofern keine deutsche Niederlassung existiert oder ein in Deutschland lebende Person sich hinter dem Angebot verbirgt, ist keine juristische oder natürliche Person vorhanden die an deutsche Gesetze gebunden ist.

    Und meines Erachtens ganz wichtig:
    Wenn ich als Besucher einer Seite nicht erkennen kann wer dahinter steht, schwindet das Vertrauen sofort. Einkaufen würde ich bei einem Anbieter der das was die Pflichtangaben des TMG vorschreibt verheimlicht oder versteckt  mit ziemlicher Sicherheit nicht.
    Wenn eine Internetseite sich als die Präsenz der xyz-GmbH ausgibt aber die  Angaben zum Geschäftsführer, der Handelsregisternummer, etc. fehlen wir die Seite für mich genauso unglaubwürdig wie wie ein Geschäftsbrief vor 10 oder 20 Jahren auf dem diese Angaben fehlten.  Der landete auch im Papierkorb.

    L.Siegmund

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    Re: Ist die Impressums-Pflicht aufgehoben ?
    Antwort #13 am: 23. August 2011, 02:11:24
    Hallo,

    [...]
    das TMG und Verbraucherrecht sind zwei paar Schuhe.
    [...]

    Damit hast du Recht. Steht aber dem folgenden Zitat nicht wirklich entgegen, da es sich hierbei um ein konkretes Beispiel handelt mit dem ich die Sache verdeutlichen wollte. Es geht nicht um die physischen Waren, siehe:

    Ich würde sogar sagen, dass man ein Impressum benötigt sobald das Warenangebot für deutsche Endverbraucher bestimmt ist. [...]

    Das TMG hat den Zweck klarzustellen wer der Website-Anbieter ist. Deutsche Websites unterliegen der Impressumspflicht. Websites die auf einem ausländischen Server liegen und sich mit einem deutschsprachigen Angebot (auch) an deutsche Internetnutzer richten, sollten normalerweise ein Impressum mit den Inhalten nach § 5 TMG anlegen. D.h. um auf mein Zitat zurück zu kommen, dass Onlineshops (gehören zu den Telemedien nach § 1 Abs. 1 TMG)  sobald sie ein deutschsprachiges Angebot (z.b. an Waren, Dienstleistungen) bieten welches sich an deutsche Internetnutzer richtet normalerweise der Impressumspflicht nach dem TMG unterliegen.
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