am: 18. Juli 2009, 08:04:44
Sollte Besitzer eines Shops wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt worden sein so ist folgendes zu beachten.
06/2010 wir die Widerrufsbelehrung zum Gesetz. Damit ist dann eine einheitliche Regelung getroffen.
Besitzer, die im Vorfeld diesbezüglich abgemahnt wurden haben die unterzeichnete Unterlassungserklärung zum Termin des Inkrafttretens des Gesetzes beim Abmahnanwalt aufzukündigen. Geschieht dies nicht und der betroffene, abgemahnte wechselt die bestehende Widerrufserklärung gegen den Gesetzestext aus, könnt Ihr sicher sein, dass der Abmahnanwalt seine Schadenshöhe in Rechnung stellen wird, die in der Unterlassungserklärung beziffert wurde. Aus dieser Nummer kommt ihr dann NICHT mehr raus und ihr müsst zahlen. Also im Terminkalender einen dicken fetter Hinweis anbringen, ansonsten reiben sich die Anwälte kräftig die Hände und machen sich die Taschen richtig voll.
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