am: 05. Juli 2011, 20:38:27
Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis, dass die Widerrufsbelehrung natürlich überall im Shop gleich sein muss, wenn sie an mehreren Stellen im Shop Verwendung findet. Auch die Vorlage in den Bestell E-Mails sollte bitte nicht vergessen werden!
Zum 10.06.2010 wurde das Widerrufsrecht in Deutschland umfassend reformiert. Dadurch wurde auch die Musterwiderrufsbelehrung geändert. Wer heute noch immer die bis zum 10.6.2010 gültige Belehrung verwendet, kann dafür abgemahnt werden, auch wenn gleichzeitig im Shop die aktuelle Belehrung vorhanden ist, entschied das OLG Hamm.
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Abmahngefahr: Verwendung der alten WiderrufsbelehrungLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=13792.0