am: 17. Juni 2011, 17:01:13
Dass die Einwilligung zur Newsletter-Werbung nicht unbegrenzt gültig ist, zeigt der folgende Artikel.
Wer als Online-Händler Newsletter zu Werbezwecken verschicken will, benötigt hierfür grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Aber darf man als Händler zunächst e-Mail-Adressen sammeln und erst Jahre die erste Werbe-Mail verschicken? Diese Frage hat nun das LG München I beantwortet.
Den ganzen
Artikel lesen.
Newsletter-Werbung: Wie lange ist eine Einwilligung gültig?Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=13589.0