Eine aktuelle Entscheidung des EuGH, die die Rechte der Verbraucher erneut stärkt.
Dem Verbraucher stehen umfangreiche Rechte zu, wenn er mangelhafte Ware geliefert bekommt. Aber wer trägt eigentlich die Kosten für den Ausbau von mangelhaften Fliesen und die Kosten für den Wiedereinbau der neu gelieferten? Diese Frage hat nun der EuGH beantwortet.
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EuGH: Wer zahlt für Aus- und Einbau beim Austausch defekter Ware?Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=13585.0