Antwort #5 am: 03. Juni 2011, 02:16:06
Ob ein Kunde als B2B akzeptiert wird, liegt allein im Ermessen des Shopbetreibers.
Eine Anmeldung reicht also völlig aus. Später kann man den betreffenden Kunden dann ja im Backend die Händlerkundengruppe zuweisen und ihm mitteilen, das er fortan als Händler einkaufen kann.
Letztendlich sind B2B Geschäfte immer Verhandlungssache, da hier die Verbrauchersschutz-Dummy-Gesetze keine Bedeutung haben. Händleranmeldungen zu automatisieren ist keine gute Idee, da nicht jeder der eine Gewerbeanmeldung ausfüllen kann, auch das Handelsrecht versteht oder verstehen will. Da kommen dann manche sogenannten Händler auf einmal auch mit dem Rückgaberecht.
Deshalb reicht ein Hinweis das man Händler -nach Prüfung- akzeptiert. Ein getrennter Login weckt nur Erwartungen von den Pfennigfuchsern. Die richtigen Händler verstehen, das es nicht selbstverständlich ist, auch in deren eigenen Interesse. IMHO