Antwort #1 am: 14. Mai 2011, 13:36:38
Das ist in der Tat eine Frage, die nicht wirklich definiert und damit ausfüllungsbedürftig ist.
Maßgebendes Moment wird sein, was der Kunde unter der Lieferzeit verstehen kann. Ohne irgend eine Regelung getroffen zu haben wird man wohl das zu verstehen haben, was du schon zitiert hast.
Die allerdings, wie schon selbst bemerkt, bringt dies Unwägbarbeiten bei Vorauskassezahlungen mit sich, weil man auf den Zeitpunkt der Zahlung als Händler logischerweise keinen Einfluss hat. Es gibt daher eigentlich zwei Möglichkeiten was man tun kann:
1. Auf den Begriff Lieferzeit zu verzichten. Ich persönlich rate immer dazu, anstelle der "Lieferzeit" lieber den Begriff der "Verfügbarkeit" zu verwenden. Was bei nicht ab Lager verfügbaren Artikeln natürlich nur insoweit funktiniert, als dass der Lieferant derartige Daten auch zur Verfügung stellt. Dies macht sich wiederum aus zwei Gesichtspunkten gut, der Kunde weiß gleich, ob der Artikel ab Lager da ist und, wenn nicht, wie lange die Lieferzeit zum Händler benötigt. Andererseits brauch man nicht gesondert auf Lieferzeiten durch das Versandunternehmen einzugehen, weil die übliche Versanddauer allgemein bekannt ist (anders natürlich, wenn man auch Express-Versand anbietet, da sollten explizite Erklärungen angegeben werden, damit der Kunde genau weiß, was er erwarten darf)
2. Wenn man mit dieser Angabe trotz dessen die Lieferzeit von sich zum Kunden angeben möchte, was eigentlich gar nicht genau gehen kann, da man die Lieferzeit konkret gar nicht kennt, dann sollte man hierzu eine Regelung in den AGB treffen. Diese sollte darauf hinweisen, dass die genannten Lieferfristen bei Vorkasse-Bestellungen mit Eingang des Geldes zu laufen beginnen. Macht allerdings schon dann keinen Sinn, wenn man nicht nur mit einem Versanddienstleister zusammenarbeitet, denn nicht alle sind gleich schnell(/langsam).
Gruß
Thomas
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