Antwort #1 am: 13. Mai 2011, 16:17:44
Hallo,
also die Produkte selbst sind recht schön (sicherlich auch Geschmackssache), aber das Shopsdesign passt dazu irgendwie gar nicht. Die Boxenfarben sind mehr braun, als dass sie sich mit dem eher goldbraunen Bernstein identifizieren. Dann gibt es noch einige Desing-Probleme mit den Boxen. Die Bilder in der Box "Neue Artikel" ragen über den rechten Boxenrand hinaus, da sollte die Bildbreite im Backend mal geändert werden.
Deine rechtlichen Rahmenbedingungen sind leider unvollständig:
1. Vertragspartner ist nicht, "Bernstein mit Stil", weil dieser Begriff keine eigenständige Rechtspersönlichkeit darstellt, sondern lediglich als Fantasiebezeichnung für einen Einzelunternehmer verwendet werden kann. In deinem Fall müsste der konkrete Name der Shopinhaberin als Vertragspartner aufgeführt werden. So wie es momentan geregelt ist, erweckt dies beim Kunden den Eindruck, als agiere hier eine Firma im handelsrechtlichen Sinne, der man regelmäßig höheres Bonitätsvertrauen entgegen bringt, als einem Einzelunternehmer. Der Kunde wird durch diese Regelung irregeführt, was wettbewerbsrechtlich beanstandungsfähig ist und somit abgemahnt werden kann.
2. Die Widerrufsblehrung ist vom Wortlaut her (noch) korrekt. Es fehlt in den AGB die separate Regelung zur Kostentragungspflicht beim Widerruf von Waren im Wert von unter 40,00 Euro. So wie jetzt geregelt, kannst du dem Kunden in diesem Falle die Rücksendekosten nicht aufbürden.
3. Die Regelung unter Ziff. 6 zur USt ist nicht wirklich korrekt. Die Ust. fällt schon an, nur erhebst du diese nicht und weist sie nicht in deinen Rechnungen aus. Vielfach wird mißverstanden, dass der Endpreis die USt enthält, es sich im Ergebnis um einen Brutto-Betrag handelt. Hier sollte zur Vermeidung von Missverständnissen ebenfalls noch einmal nachgebessert werden.
4. Die Regelung unter Ziff. 8 zu den Transportschäden ist so unzulässig. Die Interpretation könnte es zulassen, dass der Verbraucher den Eindruck erlangt, dass ohne eine unverzügliche Reklamation von Transportschäden er seine gesetzmäßigen Gewährleistungs- oder auch Widerrufsrechte verwirkt. Dem ist natürlicht nicht so. Deswegen ist die Klausel verwirrend und muss abgeändert werden.
5. Im Impressum taucht ein Hinweis zu Google Analytics auf. Abgesehen von der Tatsache, dass dieser thematisch zum Datenschutz gehört, ist dieser momentan doch sowieso obsolet, da GA gar nicht im Einsatz ist. Abgesehen davon halte ich den Einsatz von GA wegen der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage momentan für nicht vertrauensvoll.
Das war es erstmal, was mir aufgefallen ist.
Gruß
Thomas
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