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  • Thema: Gewerbeanmeldung Webdesign und/oder nur Handel mit Waren?

    Tȟatȟáŋka Íyotake

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    Ich möchte im Webdesign Rechnungen ausstellen und Waren über das Internet verkaufen. Jetzt weiß ich das für das Webdesign eine Gewerbeanmeldung nicht nötig ist und das auch von der Allianz Deutscher Designer davon abgeraten wird (Gewerbesteuer sparen, etc.).
    Wenn ich Handel betreibe, brauche ich einen Gewerbeschein, das ist klar. Mir stellt sich die Frage kann ich als Webdesigner nebenbei tätig sein und meine Steuern direkt an das Finanzamt abliefern und parallel dazu einen Onlineshop betreiben und nur den Handel mit Waren im Gewerbeschein eintragen? Ist Euer Rat beides im Gewerbeschein einzutragen, oder muss ich sogar beides eintragen lassen??



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    DokuMan

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    Gewerbeanmeldung Webdesign und/oder nur Handel mit Waren?
    Antwort #1 am: 12. Mai 2011, 11:22:48
    Möchtest du deine Rechnungen mit oder ohne 19% Ust ausweisen?
    Wenn nein, könnten die RE-Empfänger diese USt auch nicht absetzen, was bei Geschäftskunden nicht so gerne gesehen wird.

    Tomcraft

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    Gewerbeanmeldung Webdesign und/oder nur Handel mit Waren?
    Antwort #2 am: 12. Mai 2011, 13:06:42
    Ich würde in deinem Fall vor der Kleinunternehmer-Regelung abraten, denn wie DokuMan schon sagte ist das bei Geschäftskunden nicht gern gesehen.

    Ob nun Gewerbeanmeldung ja oder nein, das kann ich dir nicht beantworten. :/ :mhhh:

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Gewerbeanmeldung Webdesign und/oder nur Handel mit Waren?
    Antwort #3 am: 12. Mai 2011, 14:53:52
    Im Prinzip ne einfache Nummer...
    als Webdesigner wärst du freischaffender "Künstler" oder aber auch sogar "Dienstleister" - je nach Art der Tätigkeit.

    Es heisst nicht umsonst "Grafisches Gewerbe"

    Als "Shopbetreiber" bist du gewerblich handelnder "Verscherbeler" und brauchst einen Gewerbeschein, je nach Art der Ware - erlaubnispflichtig oder eben nicht - sogar noch diverse andere Genehmigungen.

    Ergo.. um einen Gewerbeschein kommst du nicht umhin... klären würde ich mit einem Steuerberater, ob es Sinn macht die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.

    Hast du zB gleich zu Beginn erhebliche Ausgaben... also Rückerstattungsansprüche an gezahlter Umsatzsteuer an das FA, dann verbietet sich die Kleinunternehmerregelung fast von selbst.

    Tȟatȟáŋka Íyotake

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    Gewerbeanmeldung Webdesign und/oder nur Handel mit Waren?
    Antwort #4 am: 12. Mai 2011, 22:36:54
    Zuerst einmal Danke. Es ist nicht immer einfach die richtige Entscheidung zu treffen.

    Hauptberuflich und wenn das Geschäft gut läuft und den bestimmten Betrag von 17.500 € im 1. Jahr und 50.000 € laufenden Jahr übersteigt ist die Kleinunternehmerregelung nicht mehr möglich, so weit habe ich mich bis jetzt informiert. Ich wachse gerade erst in das Geschäft hinein und kann mir momentan nicht vorstellen soviel Umsatz zu machen. Ich möchte mich im Prinzip absichern, wenn ich Homepages gestalte die auch abzurechnen, mein Idee für den Anfang ist es auf Freiberuflicher Basis (Webdesign, ohne Eintrag in den Gewerbeschein) und nur den Handel mit Waren in den Gewerbeschein eintragen zu lassen.

    Gibt es jemand der das auch so für sich entschieden hat oder sich anders entschieden hat? Welche Vorteile oder Nachteile könnten sich daraus ergeben, die noch nicht genannt wurden?

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