Antwort #5 am: 07. Mai 2011, 10:25:06
Der Besitzer des Shops sagte mir, dass die rechtlichen Dinge alle geprüft sind.
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Rechtliche Prüfung und das Zurverfügungstellen von in sich rechtlich einwandfreien Klauseln, sind zwei Paar verschiedene Schuhe.
Ich weiß jetzt nicht im Detail, wie das beim Händlerbund abläuft, aber kenne es von anderen Pakete-Anbietern. Die stellen dir in der Tat einwandfreie und geprüfte Klauseln zur Verfügung, die allerdings in ihrer Zusammenstellung auf den von dir gemachten Angaben beruhen. Eine tatsächliche Prüfung und somit Verifizierung der Händlerangaben finden in diesen Fällen nicht statt und dafür wird von denen natürlich keine Haftung übernommen - die Werbetexte hinterlassen beim flüchtigen Betrachten der Phrasen häufig beim ungeschulten Auge einen anderen Eindruck. Dementsprechend findet diesbezüglich eigentlich keine Beratung im eigentlichen Sinne statt. Nach Einbau der Klauseln wird zwar regelmäßig geprüft, ob diese an den richtigen Stellen eingebaut und auch ganzheitlich richtig entsprechend der Vorgaben übertragen worden sind. Ob der Händler beim Zusammenklicken seiner Rechtstexte allerdings aus Unwissenheit oder anderen Gründen Fehler gemacht hat, das wird mE nicht geprüft.
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Kostet die Beratung etwas?
Was auf der Welt ist schon kostenlos?! Kostenlos war mein obiger Rat, dass die Online-Präsenz unvollständige Rechtstexte beinhaltet. Mit juristischem Sachverstand hatte mich dessen angenommen und die groben Fehler analysiert, welche dann zu dem o.g. Ergebnis führten. Logisch sollte sein, dass weitergehender fachlicher Rat nicht kostenlos ist, aber keinesfalls umsonst.
Übernimmt hier nicht der Händlerbund das Risiko einer Abmahnung ?
Meines Wissens nach, werben die ja damit, dass im Falle einer Abmahnung mit den "Hausjuristen" oder einer Seilschaftenkanzlei die anwaltliche Vertretung übernommen wird. Allerdings, so denke ich, ohne näher in deren AGB/Satzung geschaut zu haben, dass wohl kaum jemand für etwas eintreten wird, dass er nicht zu vertreten hat. Und da bin ich beim eingangs gesagten. Klar müssen die für die Texte selbst die Haftung übernehmen, aber doch nur für die inhaltliche Richtigkeit. Ob der Händler jetzt bestimmte Textpassagen wegen fehlerhafter Angaben erhalten hat, fällt aber nicht in den Verschuldensbereich des Händlerbunds. Es kann aber auch sein, dass beim Händlerbund wirklich eine Prüfung der gemachten Angaben erfolgt. Da will ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Sommerlicher Gruß
Thomas