Vorsicht ist geboten beim Einsatz von “Mouse-Over-Effekten” um weitergehende Informationen verfügbar zu machen. Diese müssen dem Besucher unmittelbar zugänglich sein und nicht erst bei “Mouse-Over”.
Werbeslogans sind oft plakativ und sollen keine detailreichen Beschreibungen enthalten. Aus rechtlicher Sicht ist es aber fast immer notwendig, einen Werbeslogan näher zu erläutern. Geschieht dies mittels eines sog. Mouseover-Effekts, genügt das nicht den Anforderungen, stellte das OLG Frankfurt am Main klar.
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Informationen dürfen nicht in Mouse-Over-Effekt versteckt werdenLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=12565.0