Der BGH schafft nun Klarheit bezüglich der Angabe der Garantiebedingungen in der Werbung.
Viele Händler werben gerne mit einer speziellen Garantie für ihre Produkte. Sowohl das OLG Hamm als auch das OLG Hamburg sahen es als notwendig an, dass bereits im Online-Shop sämtliche Details der Garantie genannt werden. Der BGH folgte dieser Auffassung nicht und hob das Urteil des OLG Hamm nun auf.
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BGH: Angabe der Garantiebedingungen in der Werbung ist nicht zwingendLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=12420.0