am: 15. April 2011, 14:42:23
Hier ein aktuelles Urteil vom BGH zum Thema “Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht”.
Jedem Verbraucher steht ein Gewährleistungsrecht zu, wenn sich der Kaufgegenstand als mangelhaft herausstellt. In der Praxis ergibt sich aber ein großes Problem: Wo muss der Händler den Nacherfüllungsanspruch erfüllen? Am Sitz des Verbrauchers oder am seinem Unternehmenssitz? Der BGH hat diese Frage nun grundsätzlich beantwortet.
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BGH zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im KaufrechtLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=12357.0