Der Fall kommt leider häufiger vor, als man glauben mag, doch zumindest kann man strafrechtlich gesehen ein wenig aufatmen.
Newsletter dürfen grundsätzlich nur beim Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung verschickt werden. Dies gilt auch, wenn der Händler eine sog. Tell-a-friend-Funktion bereithält. Wer ist aber dafür verantwortlich, wenn das System des Händlers gehackt wurde und die Werbe-Mails dann von den Hackern versandt wurde? Hierauf hat das AG Berlin eine erste Antwort gegeben.
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Shopbetreiber haftet nicht für Newsletter-Versand nach Hacker-AngriffLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=12330.0