Bereits seit 2008 liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Verbraucherrechte vor. Am 24.03.2011 wurden im EU-Parlament umfangreiche Änderungen beschlossen, deren Sinn zumindest fragwürdig erscheint. So wird festgelegt, dass bestimmte Information künftig auf der Startseite von Online-Shops stehen müssen.
In Artikel 11 der Richtlinie soll ein Absatz 2a eingefügt werden
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