Antwort #9 am: 14. März 2011, 10:56:46
Hallo,
die BGH Urteile sagen ja nur aus, dass der Preis im Portal identisch mit dem im Shop sein muss. Das ist ja auch mein Anliegen.
Ich habe z.B. für Artikel XYZ ein Preis von 10 Euro. Damit ich im Portal konkurrenzfähig bin, werde ich den Preis im Portal z.B. auf 9,50 Euro senken.
Dieser Preis von 9,50 Euro soll dem Kunden dann auch nach dem Klick im Shop angezeigt werden (andere Kundenkategorie). Ist doch das selbe, als wenn ich zwei Shops aufsetzen würden. Da schreibt doch auch keiner vor, dass die Preise in beiden Shops identisch sein müssen.
VG, Fleshy