Antwort #9 am: 11. März 2011, 14:23:39
Ok, danke für Eure Meinungen.
@ Tomcraft
Die Intention war immer Up-To-Date AGB sowie weitere Hinweise und Änderungen im Bezug auf Fernabsatz etc. zu haben. Der Anwalt nennt das ganze einen Schutzbrief. Wo alles in Ordnung ist, kann man nicht abmahnen. Macht doch Sinn, oder?
@ Spritzpistole
Danke für den Hinweis auf GA.
Muß das in den AGB's direkt stehen, denn ich hab den Hinweis auf GA im Datenschutz Content gegeben? Wahrscheinlich ja... Werde ich entsprechend "
Google Analytics datenschutzkonform einsetzen" anpassen.
Die AGB bekam ich vor 2 Wochen für meinen alten Shop. Letzte Woche war der modified eCommerce Shopsoftware online. Ich habe den Anwalt gebeten, den Shop zu checken, sowie Händler-AGB zu senden. Hier ist natürlich noch Handlungsbedarf.
Das mit der Werbung fand ich auch seltsam, wollte aber erst mal telefonische Rücksprache halten.
Ich hätte wohl besser warten sollen, bevor ich den Shop hier poste...
@ vsell
Die 40 € Klausel ist sowohl in den AGB als auch in der Widerrufsrecht. Mit Batterien hab ich gar nichts am Hut. Wo bitte soll die alte Grafik stehen? Hat wohl alles was mit dem Hundeladen zu tun, oder nicht? Bei meiner Ware gilt der Satz: No batteries required!
...im Übrigen bin ich froh, das Euch die Farben weiter nicht stören.
Winni