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  • Thema: glorope shop stellt sich vor

    glorope

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    glorope shop stellt sich vor
    am: 10. März 2011, 17:51:35
    Hier ist nun unser Shop glorope.eu

    Nichts besonderes, die Standardtemplate nur ein wenig angepasst. Interessant wäre, wie sich die Farben bei Euch darstellen...  :panic:
    Fehler und Typos nehme ich natürlich gerne an...
    Ach ja, im Copyright komme ich mit den Farben noch nicht so klar. Am besten, ich stell das morgen in den Footer.

    Danke
    Winni



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=11567.0

    Tomcraft

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #1 am: 10. März 2011, 18:00:17
    Ganz schön giftige Farben aber passt wohl ganz gut zum Thema. :)

    Was es nicht alles gibt... leuchtende Seile... :crazy:

    Grüße

    Torsten

    Spritzpistole

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #2 am: 10. März 2011, 20:23:56
    Also ich würde mal deine Anwaltskanzlei anhauen und fragen, ob die Webpräsenzen auch prüfen oder nur einfach Texte zur Verfügung stellen (wie andere "Schutzdienste" auch).

    Sollten die die Präsenz geprüft haben, würde ich mal über einen Wechsel nachdenken, anscheinend übersehen die so einiges - wie z.B. GA. Dann würde ich mal darüber nachdenken lassen, ob du in deinen AGB überhaupt damit werben darfst, dass es ein "geprüfter Online-Shop" sei.

    Und letztlich noch AGB mit Werbung der Kanzlei ganiert - naja jetzt nicht so ganz optimal.

    Grüße
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Tomcraft

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #3 am: 10. März 2011, 23:58:29
    Ja die Formulierung mit dem "geprüften Onlineshop" in den AGB finde ich auch etwas seltsam... :crazy:
    Zitat
    www.glorope.eu ist den Regelungen des Abmahnschutzbrief unterworfen und ist ein geprüfter Online-Shop.
    Wofür steht das da, wovor soll dich das bewahren?! :?

    Grüße

    Torsten

    Spritzpistole

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #4 am: 11. März 2011, 06:26:11
    Wofür steht das da, wovor soll dich das bewahren?! :?
    [...]

    Na das ist die Werbung für die Kanzlei, die ihre "geprüften" AGB wohl als "Abmahnschutzbrief" bezeichnen. Vielleicht denkt der Anwalt aber auch, dass er sich irgendwelchen Kodizen unterworfen hätte - denn wenn das der Fall wäre, gibt's eine Informationspflicht diesbezüglich. Seltsam in jedem Fall, denn Abmahnschutzbrief ist jedenfalls kein anerkanntes Regelungsinstrumentarium für unternehmerische Verhaltensweisen für die diese Informationspflicht gedacht ist.

    Gruß
    Thomas

    vsell

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #5 am: 11. März 2011, 07:28:24
    Vielleicht sollte die werte Kanzlei mal eben selbst einen "Schutzbrief" erlangen, denn; :lol2:

    Eine Beschwerde des Rechtsanwalts Holger Loos aus Würzburg hat die Rechtsanwaltskammer Berlin veranlasst sich mit der Werbeaussage „Übernahme der vollen Anwaltshaftung durch die Rechtsanwaltssozietät Sandhage“ zu befassen.
    Die Rechtsanwaltskammer Berlin sieht in dieser Werbeaussage den Verbraucherschutz tangiert
    .

    Da Rechtsanwälte um Ihren Beruf ausüben zu dürfen eine Haftpflichtversicherung vorhalten müssen, handele es sich in der Form um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten.  :doh:

    --

    Der Spass geht aber noch weiter... die Kanzlei wirb mit Rechtssicherheit und ständiger Überprüfung.

    Nun... wie Jeder sehen kann ist dies - freundlich ausgedrück - offensichtlich für den Ar....  : :horseshit:   :twisted:

    Ein betreuter Shop hat folgende AGB... Stand Januar 2011
    http://www.christines-hundeladen.de/content/agb/

    Tja und wo ist die gesonderte Vereinbarung über die Rücksendekosten bei Anwendung der 40-Euro-Klausel... wo steht da was von vor kurzem angesprochenem Zusatz in den Hinweisen bezüglich "regelmäßíg" ....  :wohow:  :beef:  :motz:

    Da fällt es auch nicht mehr ins Gewicht, dass die nicht mehr zulässige Grafik der alten Mülltonne des Batteriegesetzes immer noch drin ist...

    Für 595 Euro dürfte man Anderes erwarten..oder  :whistle:

    glorope

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #6 am: 11. März 2011, 08:13:15
    Danke für Eure Anmerkungen.

    [...] würde ich mal über einen Wechsel nachdenken, anscheinend übersehen die so einiges - wie z.B. GA. [...]

    Bitte, was ist GA?

    Spritzpistole

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #7 am: 11. März 2011, 10:15:32
    Datenschutz in Bezug auf Google Analytics. Das wird auf der Webseite verwendet, der Nutzer wird darüber allerdings nicht informiert. Das widerspricht den datenschutzrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Als Anwalt, der im Bereich eCommerce berät ist das absoluter Mindeststandard, dies zu wissen.

    Das ist m.E. momentan aber noch der geringste Punkt. Alles andere wurde ja schon angesprochen.

    [...]
    Da fällt es auch nicht mehr ins Gewicht, dass die nicht mehr zulässige Grafik der alten Mülltonne des Batteriegesetzes immer noch drin ist...
    [...]

    Zu meiner eigenen Schande muss ich gestehen, dass ich das jetzt zum ersten Mal höre. Mir war bis jetzt nicht klar, dass es GENAU das Symbol der Anlage 1 zu § 17 des BattG sein muss. Dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 BattG kann ich das auch nicht so ganz entnehmen. Dort steht nur, "[...] Symbol nach der Anlage [...]". Das kann man auch so verstehen, dass das zu verwendende Symbol zumindest starke Ähnlichkeit zum dem der Anlage aufweisen muss. Ansonsten hätte es der Gesetzgeber klarer formulieren müssen, zB. "Symbol aus der Anlage".

    Wenn du vielleicht einen Fundstelle für mich hättest, vsell, dann wäre ich dir sehr verbunden. Ich konnte zu dem Thema jetzt keine gerichtlichen Entscheidungen finden. Die Gesetzesbegründung habe ich jetzt auch nicht parat. Danke dir schonmal.

    Gruß
    Thomas

    vsell

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #8 am: 11. März 2011, 13:29:51
    Servus Thomas...
    entschuldige bitte, aber ich finde dieses verdammte "Merkblatt Batteriegesetz" nicht mehr... ist schon so lange her.  :`(

    Mir ist das auch nur im Gedächtnis geblieben, da ich mich geärgert hatte die Symbole austauschen zu müssen und die Herren Rechtebieger deftig verflucht hatte   :oops:

    Es war jedenfalls ein Newsletter einer IT-Kanzlei, mit dem Hinweis das alte Tönnchen in die Tonne zu treten.

    Gruß Fred

    glorope

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #9 am: 11. März 2011, 14:23:39
    Ok, danke für Eure Meinungen.

    @ Tomcraft
    Die Intention war immer Up-To-Date AGB sowie weitere Hinweise und Änderungen im Bezug auf Fernabsatz etc. zu haben. Der Anwalt nennt das ganze einen Schutzbrief. Wo alles in Ordnung ist, kann man nicht abmahnen. Macht doch Sinn, oder?

    @ Spritzpistole
    Danke für den Hinweis auf GA.
    Muß das in den AGB's direkt stehen, denn ich hab den Hinweis auf GA im Datenschutz Content gegeben? Wahrscheinlich ja... Werde ich entsprechend "Google Analytics datenschutzkonform einsetzen" anpassen.
    Die AGB bekam ich vor 2 Wochen für meinen alten Shop. Letzte Woche war der modified eCommerce Shopsoftware online. Ich habe den Anwalt gebeten, den Shop zu checken, sowie Händler-AGB zu senden. Hier ist natürlich noch Handlungsbedarf.
    Das mit der Werbung fand ich auch seltsam, wollte aber erst mal telefonische Rücksprache halten.

    Ich hätte wohl besser warten sollen, bevor ich den Shop hier poste...

    @ vsell
    Die 40 € Klausel ist sowohl in den AGB als auch in der Widerrufsrecht. Mit Batterien hab ich gar nichts am Hut. Wo bitte soll die alte Grafik stehen? Hat wohl alles was mit dem Hundeladen zu tun, oder nicht? Bei meiner Ware gilt der Satz: No batteries required!

    ...im Übrigen bin ich froh, das Euch die Farben weiter nicht stören. :D

    Winni

    Spritzpistole

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    glorope shop stellt sich vor
    Antwort #10 am: 11. März 2011, 16:16:28
    [...]
    @ vsell
    Die 40 € Klausel ist sowohl in den AGB als auch in der Widerrufsrecht. [...]

    Das stimmt schon. Aber dein Anwalt hat die unter dem Punkt "Preise und Versandkosten" untergebracht. Darunter vermutet man aber mehr die Aufstellung der Hinsendekosten und nicht die vertragliche Vereinbarung von evtl. zu tragenden Rücksendekosten.

    Dies kann bei stets anzunehmender kundenfreundlichster Auslegung (§ 305c Abs. 2 BGB) der Regelungen dazu führen, dass man als Verbraucher an dieser Stelle nicht mit der entsprechenden Regelung zu rechnen braucht. Somit wäre die Klausel nicht wirksam eibezogen -> ergo könnten dem Kunden bei Warenrücksendungen mit einem Wert von unter 40,00 EUR die regelmäßigen Rücksendekosten nicht auferlegt werden. Übrigens fehlt in der von dir verwendeten Klausel das Wort regelmäßig, was die Klausel von vornherein unzulässig macht, egal wo sie sich befindet.

    Also wenn du möchtest, dann können wir uns gern mal über eine Anpassung deiner AGB per E-Mail unterhalten.

    Gruß
    Thomas

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