Was so ein kleines Wort für eine Wirkung hat und dass es teuer werden kann, wenn es fehlt, zeigt der folgende Artikel.
Im vergangenen Jahr sorgte die Rechtsprechung zur doppelten Verwendung der 40-Euro-Klausel für Unmut. Nach dieser reicht es nämlich nicht aus, die Tragung der Rücksendekosten nur in der Widerrufsbelehrung zu erwähnen, sondern dies muss zusätzlich in den AGB wiederholt werden. Das OLG Brandenburg hat diese Pflicht jetzt weiter konkretisiert.
Den ganzen
Artikel lesen.
Das Wort “regelmäßige” ist Pflicht bei doppelter 40-Euro-KlauselLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=11423.0