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  • Thema: Impressum als Grafik: Abmahnung

    hendrik

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    Impressum als Grafik: Abmahnung
    am: 28. Februar 2011, 08:35:49
    Zitat
    Und wieder gibt es eine abstruse Abmahnung: Nach den Abmahnungen des Facebook-Like-Buttons steht nun eine Abmahnung im Raum, weil jemand in seinem Impressum die Inhalte nicht als HTML sondern als Grafik hinterlegt hat. Die “Barrierefreiheit” wäre damit in Frage gestellt und das ganz soll angeblich abmahnfähig sein.
    [...]

    Ganzer Artikel/Quelle: Impressum als Grafik: Abmahnung
    Anwaltskanzlei Ferner-Alsdorf, Aachen



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    Tomcraft

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    Impressum als Grafik: Abmahnung
    Antwort #1 am: 28. Februar 2011, 09:41:05
    Das muss ein ganz schlechter Scherz sein! :/

    Ich bin gespannt, was das für ein Ende nimmt! Da hören wir hoffentlich nochmal was zu dem Thema.

    Grüße

    Torsten

    ostermann

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    Impressum als Grafik: Abmahnung
    Antwort #2 am: 28. Februar 2011, 13:42:51
    Also das finde ich ausnahmsweise mal gut. Über die E-Mail Adresse als Text kann man streiten (Spambot läßt grüßen), aber sonst sehe ich keinen Grund, das Impressum eben nicht als Text zu setzen. Nicht nur wegen der Barrierefreiheit. Wer blind ist und sich Webseiten von seinem Rechner vorlesen lassen muss, schaut da nämlich in der Tat in die Röhre. Aber auch, wenn man die Adresse oder die Bankverbindung mal eben per Copy&Paste übernehmen will, sind Bilder als Textersatz ein absolutes Ärgernis.

    BY THE WAY: Das Thema ist übrigens ein alter Hut, dafür kann man schon lange abgemahnt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten Ostermann

    frangulus

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    Impressum als Grafik: Abmahnung
    Antwort #3 am: 28. Februar 2011, 15:25:57
    Hallo,
    das sollte doch schon seit langem bekannt sein, dass das Impressum als Grafik logischerweise nicht zulässig ist.
    Leicht per Google zu finden ein Beitrag dazu von Ende Juni 2005.

    vsell

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    Impressum als Grafik: Abmahnung
    Antwort #4 am: 28. Februar 2011, 17:59:01
    frangulus hat vollkommen Recht.. das ist eine uralte Nummer...
    schön aber, dass es diese Kanzlei auch schon gemerkt hat. :B

    Tomcraft

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    Antwort #5 am: 28. Februar 2011, 18:00:57
    Mir war es auch neu... :oops:

    Grüße

    Torsten

    techway

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    Impressum als Grafik: Abmahnung
    Antwort #6 am: 28. Februar 2011, 18:25:23
    Hey Leute,

    wie ist es den mit anderen Inhalten? Dürfen diese als Grafik eingesetzt werden.

    Wir möchten die Links auf ein paar content-Seiten wie "Startseite", "Warenkorb", "Kasse", "Ihr Konto" usw. (also dass was bei modified eCommerce Shopsoftware in der schwarzen Zeile unterhalb vom Header ist) als Grafik darstellen.
    Ist dies erlaubt?

    Unsere Zielgruppe wird sicherlich keine Barrierefreiheit benötigen.

    Tomcraft

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    Impressum als Grafik: Abmahnung
    Antwort #7 am: 28. Februar 2011, 19:49:17
    Ich glaube nicht, dass das unter das Thema "Pflichtangaben" fällt. :D

    Grüße

    Torsten

    Zaldoran

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    Re: Impressum als Grafik: Abmahnung
    Antwort #8 am: 24. September 2011, 19:45:47
    Zitat
    [...]
    Jedenfalls blinde Menschen, die Terminals zur Nutzung von PCs einsetzen, dürften probleme haben, die Informationen unmittelbar zu erreichen, auch erscheinen sie nicht “leicht erkennbar”.
    [...]

    Quelle: Impressum als Grafik: Abmahnung

    Für blinde Menschen dürften imho auch die Produktfotos in einem Webshop irgendwie nicht "leicht erkennbar" sein. Das erklärt mir jetzt auch den sprechenden Parkscheinautomaten beim Uniklinikum Heidelberg: Barrierefreiheit auch für unsere blinden Autofahrer.  :doh:
               
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