Ein umstrittenes Urteil des AG Charlottenburg bezüglich der Verpackungskosten bei Widerruf wurde nun vom LG Berlin widerrufen:
Nach einem umstrittenen Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg sollten bei Widerruf eines Verbrauchervertrages (B2C) und Rücksendung der Ware die Verpackungskosten den Verbraucher – und nicht den Händler – treffen. Dieser Rechtsauffassung trat in der Berufung das Landgericht Berlin entgegen (57 S 111/09): Die Kosten für die Rücksendung der Ware sollen vollumfänglich den Händler treffen, einschließlich der Kosten für den Ersatz einer mittlerweile zerstörten Transportverpackung.
Den ganzen
Artikel lesen.
Kommando zurück: Verpackungskosten bei Widerruf eines Verbrauchervertrages trägt doch der HändlerLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=11241.0