Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: Haftungsfalle für Händler: Paketzustellung beim Nachbarn

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Dass das Transportrisiko beim Händler liegt sollte allgemein bekannt sein. Der folgende Artikel erinnert noch einmal daran.

    Zitat
    Jeder Online-Händler kennt das Problem: Der Paketzusteller liefert eine Sendung (angeblich) beim Nachbarn ab, diese kommt aber tatsächlich nie beim eigentlichen Besteller an. Da der Händler die Transportgefahr trägt, ist er in solchen Fällen dazu verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten. Diese Haftungsfalle für Online-Händler hat das LG Köln nun als unbedenklich eingestuft.

    Den ganzen Artikel lesen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=11218.0
    rechtstexte für onlineshop

    guensi

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.288
    Haftungsfalle für Händler: Paketzustellung beim Nachbarn
    Antwort #1 am: 10. Februar 2011, 21:58:55
    :datz: Noch ein gelungener Beitrag der Rechtsprechung zum Thema "Wie behumse ich rechtssicher einen Online-Shop".
    Da gewinnt der aus Funk und Fernsehen bekannte Werbespruch "... dann klappt's auch mit dem Nachbarn" doch gleich eine ganz neue Bedeutung...

     :doh:  :motz:  :panic:  :censor:

    michaeld

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 226
    Haftungsfalle für Händler: Paketzustellung beim Nachbarn
    Antwort #2 am: 10. Februar 2011, 22:32:11
    Es gibt allerdings ein Urteil des BGH von 2008, das den Paketdienstleistern die "unberechtigte Zustellung" beim Nachbarn untersagt. Hintergrund ist der, dass der Begriff "Nachbar" in der Rechtssprechung nicht genau definiert ist. In solch einem Fall hat der Händler nicht mehr das Nachsehen, sondern kann sich an den Zustelldienst kläglich halten.

    Gruss
    Michael

    derschuh

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 42
    Haftungsfalle für Händler: Paketzustellung beim Nachbarn
    Antwort #3 am: 11. Februar 2011, 08:11:58
    passt vielleicht nicht ganz zum thema, mich hat ein nachbar mal angerufen und wollte geld dafür das er das paket meinem Kunden aushändigt, die begründung war, das er ein aufwand hat auf meinen kunden zu warten. ;-)

    leute gibt es;-)
    schönes wochenende

    vsell

    • BVB Fan
    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.802
    • Geschlecht:
    Haftungsfalle für Händler: Paketzustellung beim Nachbarn
    Antwort #4 am: 11. Februar 2011, 09:28:34
    Es gibt bei dem Zirkus ja noch ganz andere Fallstricke. :evil:

    Selbst wenn es einen netten Nachbarn mit "Annahmefunktion" gibt und dieser sogar kostenlos das Paket dem ursprünglichen Empfänger nachträgt, so ist nicht auszuschließen, dass das Paket oder der Inhalt beschädigt sind und nicht rechtzeitig als Transportschaden reklamiert werden kann.

    Viele Dienstleister haben ja so nette Klauseln dass das Paket sofort zu prüfen ist und evtl. bei Schäden direkt beim Fahrer zu reklamieren sind.

    Selbst wenn es anders sein sollte und dies Klausel nicht drin ist... wer will denn bestimmen wo bzw bei wem der Schaden entstanden ist....
    auf dem Transportweg durch den DL oder duch unsachgemässe Handhabung des Nachbarn...
    von Vorsatz ganz zu schweigen.

    Die Unterschrift eines "Empfängers" auf einem elektronischen Display übrigens ist kein Empfangsnachweis in Form einer Urkunde sondern nur die "Abgabebestätigung" einer Zustellung seitens des Fahrers gegenüber seinem Depot.  :beef:

    Abhilfe schafft hier nur eine personalifizierte Zustellmethode bei der der Fahrer ausschliesslich an den Originalempfänger aushändigen darf... nach Kontrolle der Personalien oder meinetwegen auch nach Fingerscan. Technisch wäre dies problemlos machbar... besonders mit dem neuen Perso.

    Man darf raten, warum die DL dies nicht realisieren...  :whistle:

    michaeld

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 226
    Haftungsfalle für Händler: Paketzustellung beim Nachbarn
    Antwort #5 am: 11. Februar 2011, 10:10:51
    [...]
    Viele Dienstleister haben ja so nette Klauseln dass das Paket sofort zu prüfen ist und evtl. bei Schäden direkt beim Fahrer zu reklamieren sind.
    [...]

    Die Klausel mit der sofortigen Reklamation kommt nicht von DL, sondern ist im vierten Buch des HGB vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

    Gruss
    Michael

               
    anything