Antwort #1 am: 07. Februar 2011, 14:00:08
Hallo Kröte,
Nur kurz: Mindermengen-Zuschlag gehört für mein Gefühl zu Liefer-und Versandkosten.
Könnte so, wie Du das hast, auch ein rechtliches Problem sein.
Gute Umsätze wünscht
Susanne
P.S. Musst Du im Impressum die Anwaltsseiten nennen/verlinken? Deine Kunden sollen doch einkaufen, und sich nicht im IT-Recht verlaufen...