Hallo zusammen,
ich habe festgestellt, dass bei einer nachträglichen Korrektur einer Bestellung die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht neu berechnet wird.
Ein Beispiel: Ein Kunde, der Kundengruppe Versand angehörend, bestellt, entscheidet sich nachträglich jedoch für eine Selbstabholung. Im Regelfall korrigiere ich dann die Rechnung um einen Rabatt von x%.
Leider wird die in der Originalbestellung ermittelte USt dann nicht um den abgezogenen Rabatt bereinigt. Somit führe ich für diese Fälle zu viel Mehrwertsteuer ab.
Gibt es dazu eine Lösung?
Gruss
Michael
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