Antwort #3 am: 24. Januar 2011, 08:10:39
Es ist ja bereits beschlossen (sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene), den Zwang zur Signatur von elektronischen Rechnungen wieder abzuschaffen, es steht nur noch nicht das Datum für die Umsetzung fest.
Spiegel-Artikel zu SteuervereinfachungenDie bedeutendste Änderung betrifft das Umsatzsteuerrecht. Künftig soll das Finanzamt elektronische Rechnungen (also solche, die per E-mail oder als PDF versandt werden) wie Papierrechnungen behandeln. Bislang war dies nur nach komplizierten Prüfungen möglich. Damit kommt Schäuble einer langjährigen Forderung der Wirtschaft nach, die auch im Koalitionsvertrag Eingang gefunden hatte. Die Einsparungswirkung ist enorm - das Finanzministerium rechnet damit, dass die deutschen Unternehmen insgesamt 3,5 Milliarden einsparen können, ohne dass es zu einem nennenswerten Ausfall von Steuereinnahmen kommt.
Ich halte es so, dass ich generell nur unsignierte PDF-Rechnungen verschicke. Die Signatur brauchen sowiso nur Rechnungen, die beim Finanzamt zu USt-Abzug bzw. als Werbungskosten oder Sonderausgaben eingereicht werden. Kunden, von denen ich erwarte, dass sie eine signierte Rechnung anfordern würden, bekommen die Rechnung per Post. Wer auf Rechnung beliefert wird, bekommt grundsätzlich eine Papierrechnung. Da zeigt die Erfahrung, dass die Rechnung dann schneller bezahlt wird.