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  • Thema: Salvatorische Klausel in den AGB abmahnfähig

    DokuMan

    • modified Team
    • Beiträge: 6.669
    • Geschlecht:
    Salvatorische Klausel in den AGB abmahnfähig
    am: 09. Juni 2009, 13:43:34
    Jetzt ist nur die Frage, wie muss diese Klausel formuliert sein, um abgemahnt werden zu können?

    Reicht schon der Satz:

    Zitat
    "Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam."

    Oder ist das noch keine Salvatorische Klausel?

    Jetzt wenn ich z.B: die AGB von http://www.kluge-recht.de/muster-agb.php vergleiche, steht am Ende fett "Salvatorische Klausel".

    Wenn man aber nach "Salvatorische Klausel" und Abmanhung im Internet sucht, wird man sehr schnell fündig.



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=1065.0

    Hanbaishi

    • Mitglied
    • Beiträge: 117
    Salvatorische Klausel in den AGB abmahnfähig
    Antwort #1 am: 09. Juni 2009, 17:50:28
    Hi! Solange janolaw die Salvatorische Klausel drin hat und mir eine Abmahngarantie gibt, ist mir das reichlich egal.

    guensi

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.288
    Salvatorische Klausel in den AGB abmahnfähig
    Antwort #2 am: 09. Juni 2009, 19:30:06
    [...]
    Reicht schon der Satz:

    Zitat
    "Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam."
    [...]

    Nein, das ist keine salvatorische Klausel, aber eigentlich überflüssig, da dies generell so ist.
    Siehe:

    Zitat
    [...]
    Salvatorische Klausel

    Sogenannte „Salvatorische Klauseln“, wonach im Falle der Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung nicht das Gesetz, sondern eine Regelung gelten soll, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen soweit wie möglich entspricht, sind wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§307 Abs. 1 S. 2 BGB) zumindest im Verbraucherhandel nach ständiger Rechtsprechung nichtig und damit überflüssig. Soweit AGB-Klauseln unwirksam sind, tritt an deren Stelle die einschlägige gesetzliche Bestimmung (§306 Abs. 2 BGB).
    [...]

    Quelle: Vorsicht Abmahnung: Auf diese AGB-Klauseln sollten Sie verzichten!
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