am: 09. Juni 2009, 13:43:34
Jetzt ist nur die Frage, wie muss diese Klausel formuliert sein, um abgemahnt werden zu können?
Reicht schon der Satz:
"Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam."
Oder ist das noch keine Salvatorische Klausel?
Jetzt wenn ich z.B: die AGB von
http://www.kluge-recht.de/muster-agb.php vergleiche, steht am Ende fett "Salvatorische Klausel".
Wenn man aber nach "Salvatorische Klausel" und Abmanhung im Internet sucht, wird man sehr schnell fündig.
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