am: 11. Januar 2011, 11:18:56
Hier ein interessanter Artikel zum Thema Webhosting und Bundesdatenschutzgesetz.
Webhosting wird inzwischen von zahlreichen Dienstleistern im Internet angeboten. Oft genügen ein paar Klicks, um eine Internetpräsenz auf gehostetem Speicherplatz zu veröffentlichen. Dabei ist selbst den Anbietern oft nicht bekannt, dass Webhosting eine schriftliche Vereinbarung nach § 11 BDSG erfordert, wenn dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.
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Webhosting nur mit schriftlicher Vereinbarung?Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=10580.0