am: 11. Januar 2011, 10:59:19
Achtung beim Auslandsversand für Shopbetreiber, die die Kleinunternehmer-Regelung für sich an Anspruch nehmen!
Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen: Die Kleinunternehmer-Regelung. Diese gilt jedoch nur für Umsätze, die in Deutschland getätigt werden. Hat der Unternehmer dagegen Umsätze im Ausland getätigt, muss er sich dort unter Umständen bei den Finanzbehörden anmelden.
Den ganzen
Artikel lesen.
EuGH: Kleinunternehmer-Status gilt nur im HeimatlandLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=10578.0