Nun die Frage ist zuerst einmal ob das überhaupt ein Problem darstellt?
Zur Not könnte ich ja per PayPal auch eine Rückbuchung machen.
Was meinst Du mit TS?
Es kann dann ein Problem darstellen, wenn die Annahmeerklärung durch Paypal etc. ersetzt wird, ein Vertrag zustande kommt (Verträge sind einzuhalten) und der Verkäufer die Ware nicht am Lager hat.
Persönlich würde ich PayPal etc. nur anbieten wenn ich Waren in üblichen Mengen auch liefern kann.
Grundsätzlich läuft es so ab = "Will ich" "Geht klar". Dann kommen die Pflichten/Rechte ins Spiel = Geldübergabe, Warenübergabe. Oder wie üblich einfach nur durch Handlung...Geld hinlegen, Geld annehmen = KV
Nun möchte ich meinen, dass durch "Will ich" und die Möglichkeit mit Paypal zu bezahlen (Geldübergabe/Geldannahme!) das "Geht klar" auch erledigt wäre und somit die Pflicht zur Warenübergabe besteht.
Ich fände es auch etwas seltsam, wenn es nach dem Motto ablaufen könnte = "Fein, das Geld ist schon auf meinem Konto...ob ich liefern kann und will weiß ich aber noch nicht so genau."
Das ist mit Sicherheit nicht unumstritten, aber bestimmt mit Ärger behaftet, wenn man an einen Kunden gerät, der auf Krawall gebürstet ist.