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  • Thema: www.snuza-deutschland.de (Plötzlicher Kindstod)

    fokus

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    www.snuza-deutschland.de (Plötzlicher Kindstod)
    am: 10. Januar 2011, 15:06:29
    Hallo Community!

    Hier unser neuer Shop. Ich würde mich wahnsinnig über Eure qualifizierten Meinungen freuen.

    Snuza-Deutschland

    Viele Grüße
    fokus



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=10557.0

    Parry

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    www.snuza-deutschland.de (Plötzlicher Kindstod)
    Antwort #1 am: 10. Januar 2011, 15:47:13
    Hallo Fokus,

    farblich finde ich den Shop eigentlich ganz gut.

    Die original Buttons würde ich allerdings austauschen, die passen irgendwie nicht so dazu.
    Werdet ihr langfristig auch nur "so wenige" Produkte haben?

    Dann würde ich die "Angebote" und "Bestseller" Boxen fast entfernen, weil man sowieso alle Produkte direkt sieht. Ein zweispaltiges Design würde da auch gut passen finde ich (entweder nur links oder rechts Boxen).
    Obwohl ihr nur so wenige Produkte habt, ist der Shop irgendwie unübersichtlich. Man muss bei einem Produkt immer auf die Startseite gehen um die anderen zu sehen, das ist seltsam.

    Beim Laden der Seite sieht man noch die ursprüngliche Templatefarbe, das kann man im Stylesheet ändern.

    Zum Rechtlichen kann ich wenig sagen, aber soweit ich weiß ist die Batterieverordnung jetzt das Batteriegesetz. Das würde ich nochmal abklären und ändern.

    Viele Grüße,

    Parry

    Spritzpistole

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    www.snuza-deutschland.de (Plötzlicher Kindstod)
    Antwort #2 am: 10. Januar 2011, 16:21:04
    Also Parry hat recht, die Batterieverordnung gibt es nicht mehr, dass ist jetzt das Batteriegesetz. Der Informationsinhalt ist aber der gleiche geblieben und braucht auch nicht abgeändert werden.

    Auf einen kurzen Blick hin scheinen die verwendeten rechtlichen Informationen korrekt zu sein. Ich würde die Widerrufsfolgen allerdings nicht als separaten Paragraphen formulieren, sondern als Unterpunkt.

    Wenn du keine gebrauchten Geräte verkaufst, kannst du den Regelungspunkt hinsichtlich der 1-jährigen Verjährungsfrist getrost weglassen. Ist aber nicht falsch.

    Ansonsten würde ich auch noch an der Formatierung arbeiten, wirkt irgendwie zerhackt.

    Im Menü solltest du die rechtlichen Angaben vielleicht in eine Box zusammenfassen. Macht sich wegen der thematischen Zusammengehörigkeit besser und man muss nicht suchen - ich zB habe die AGB nicht sofort gefunden, weil ich sie in der gleichen Box vermutete, wie Widerrufsbelehrung usw.

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    vsell

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    Antwort #3 am: 10. Januar 2011, 17:44:03
    Nimm um Gottes Willen das CE-Kennzeichen neben dem des TÜV raus...
    Werbung mit Selbstverständlichkeiten... Abmahnung... :beef:

    Landgerichte aus Stendal (Urteil vom 13.11.2008, Aktenzeichen: 31 O 50/08), Darmstadt (Urteil vom 19.02.2010, AZ: 15 O 327/09), Münster (Urteil vom 02.09.2010, AZ: 025 O 65/10) und Berlin (02.02.2010, AZ: 15 O 249/09)

    ---
     Auskunft über die gespeicherten Daten gibt der Webmaster....

    und wo find ich den  :glaskugel:

    fokus

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    www.snuza-deutschland.de (Plötzlicher Kindstod)
    Antwort #4 am: 10. Januar 2011, 17:54:58
    Hey, danke für Eure tollen Kommentare! Mal sehen was ich wie umsetze.

    @vsell: Das verstehe ich nicht. Wieso ist der Hinweis auf die Erfüllung der CE Richtlinien nicht erlaubt? Hmmm... Es gibt doch genug "China-Ware" ohne CE, oder?

    Gruß
    Fokus

    ComputerHaus

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    Antwort #5 am: 10. Januar 2011, 18:37:01
    Ja, gibt es. Aber richterliche Meinung ist diese: Deutsche Händler verkaufen SELBSTVERSTÄNDLICH nur Originalware mit SELBSTVERSTÄNDLICH den richtigen Zertifizierungen. Also sind Hinweise auf Originalware genauso wie Hinweise auf bestimmte Zertifizierungen, Hinweise auf Selbstverständlichkeiten, und damit abmahnfähig.
    Ist vielleicht etwas platt oder provokativ formuliert, trifft die Sache aber.

    vsell

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    Antwort #6 am: 10. Januar 2011, 18:51:18
    Hallo fokus...

    also ComputerHaus hat das richtig treffend beschrieben  :thumbs:
    Das Ganze ist deutsches Jurura-Gedöns, also Regelwahn bis hin zum Klo.
    Selbst TÜV ist umstritten, da ebenso oft missbraucht wie BIO und, und, und...

    Selbst wer bei Ebay mit dem Wort "Originalware" wirbt bekommt richtig Ärger, da laut deutschem Gesetz nur Originalware verkauft werden darf... auch hier "Werbung mit Selbstverständlichkeit"

    Lustigerweise ist "Original-Import" aber gestattet, da man dadurch von Re-Importen aus Drittländern unterscheidet.. :doh:

    Die Werbung für einen Artikel ist eben etwas Anderes als die "Werbung auf dem Artikel".. sprich Aufdruck auf dem Produkt...

    Wenn also auf dem Produktbild ein kleiner Aufdruck... welcher nur mit erheblichem Aufwand vom Produkt entfernbar wäre.. dieses CE...  :hust:  :hust:  :whistle:

    Gruß Fred

    fokus

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    Antwort #7 am: 10. Januar 2011, 18:57:04
    Na das soll mal einer verstehen ;-)
    Danke für Eure Hinweise!

    vsell

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    Antwort #8 am: 10. Januar 2011, 19:03:29
    Welcome to Germany....

    trotzdem: viel Erfolg und gute Umsätze !!!!

    ----

    Nachtrag...

    gerade erst gesehen...24 Monate Garantie!

    weg damit....

    "Unzulässige Werbung mit Garantie"

    fokus

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    www.snuza-deutschland.de (Plötzlicher Kindstod)
    Antwort #9 am: 10. Januar 2011, 19:14:00
    Welcome to Germany....

    trotzdem: viel Erfolg und gute Umsätze !!!!
    [...]

    Danke! Wenigstens muß ich dank Eurer Hinweise den bescheidenen Gewinn nicht für Abmahnungen ausgeben. ;-)

    vsell

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    Antwort #10 am: 10. Januar 2011, 19:19:37
    Achtung fokus....

    hab den Beitrag erweitert...also nochmals lesen..bitte

    Du solltest das Ersparte in einen guten Anwalt investieren.... :D

    Gruß aus Mainz :booze:

    fokus

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    Antwort #11 am: 10. Januar 2011, 20:27:40
    So, habe soeben die Garantie auf 30 Monate angehoben. Das ist mehr, als der Gesetzgeber Vorschreibt und somit ein echter Vorzug - oder? Das machen doch die ganzen Autohersteller auch so. ;-)

    EDIT: CE ist auch wech! :king:

    Spritzpistole

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    Antwort #12 am: 10. Januar 2011, 21:23:20
    Nimm um Gottes Willen das CE-Kennzeichen neben dem des TÜV raus...
    Werbung mit Selbstverständlichkeiten... Abmahnung... :beef:

    Stimmt, das hab ich mir gar nicht angeschaut. Ebensowenig wie die 24 Monate Garantie.
    Asche auf mein Haupt!

    Gruß
    Thomas

    fokus

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    www.snuza-deutschland.de (Plötzlicher Kindstod)
    Antwort #13 am: 10. Januar 2011, 21:30:27
    Ego te absolvo! 8)

    vsell

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    Antwort #14 am: 10. Januar 2011, 23:17:22

    Asche auf mein Haupt!

    Gruß
    Thomas

    Die Oma bleibt wo Sie ist. :beef:

               
    anything