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  • Thema: Abmahnung per Einschreiben: Zugang und Verlustrisiko

    Tomcraft

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    Wir hatten vor kurzem bereits über einen ähnlichen Fall berichtet: Abmahnung nicht zugestellt? Abgemahnter trägt dennoch die Kosten!

    Und auch hier wird es wieder schwierig sein, glaubhaft zu versichern, dass man keine Benachrichtigungskarte erhalten hat.

    Zitat
    Das Landgericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung im Rahmen es Verfügungsverfahrens über den Zugang und das Verlustrisiko zu entscheiden, sofern der Abmahner die Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Im zu entscheidenden Fall wurde das Einschreiben nicht zugestellt und die Abmahnung auf der Post zur Abholung verwahrt, ohne dass die Abgemahnte die Abmahnung allerdings abholte. Hieraufhin wurde der Abgemahnten die von der Abmahnerin beantragte und erhaltene einstweilige Verfügung zugestellt.

    Den ganzen Artikel lesen.

    Abmahnung per Einschreiben: Zugang und Verlustrisiko

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