Tja, so ist das eben mit der nahezu beliebigen Festsetzung der Streitwerte durch die Gerichte. Es gibt so gut wie keine einheitliche Orientierung.
Führt gerade bei Fernabsatzgeschichten, wegen des fliegenden Gerichtsstands, ab und zu auch mal dazu, dass ein Gericht ausgesucht wird, dass überwiegend hohe Streitwerte veranschlagt.
Man kann nur hoffen, dass der bevollmächtigte des Verfügungsbeklagten, die aktuelle Rechtsprechung gut kennt. Denn gerade zu Punkt 2, der vertraglichen Vereinbarung der Rücksendekosten, ist kürzlich ein interessantes Urteil ergangen, den Verstoß als nicht erhebliche Beeinträchtigung einstufte. Bei derart hohen Streitwerten, würde der Verfügungskläger dann schon schnell auf einem guten "Kostenbatzen" sitzen bleiben.
Ich kann Torsten - nicht ganz uneigennützig - nur beipflichten, die Shops vor dem produktiven Start juristisch ordentlich überprüfen zu lassen.
Gruß
Thomas
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