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  • Thema: Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert

    Tomcraft

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    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Folgender Beitrag sollte euch nochmal ins Gewissen reden, dass es doch ganz sinnvoll sein kann den eigenen Shop vor Veröffentlichung nochmal genau zu prüfen oder prüfen zu lassen.

    Viele der hier angesprochenen Punkte sehen wir fast täglich in den Shops, die ihr uns im Forum “Stellt euren Shop vor” präsentiert.

    Zitat
    Das Landgericht München I setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 11 HK O 24945/10) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner vier Wettbewerbsverstöße auf seiner Internetpräsenz begangen.

    Das Landgericht München I untersagte dem Antragsgegner

    • keinen Grundpreis bei grundpreispflichtigen Waren anzugeben,
    • die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren,
    • den Verbraucher unzutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren,
    • den Verbraucher nicht darüber zu belehren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
    Den ganzen Artikel lesen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=10494.0

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    Tja, so ist das eben mit der nahezu beliebigen Festsetzung der Streitwerte durch die Gerichte. Es gibt so gut wie keine einheitliche Orientierung.

    Führt gerade bei Fernabsatzgeschichten, wegen des fliegenden Gerichtsstands, ab und zu auch mal dazu, dass ein Gericht ausgesucht wird, dass überwiegend hohe Streitwerte veranschlagt.

    Man kann nur hoffen, dass der bevollmächtigte des Verfügungsbeklagten, die aktuelle Rechtsprechung gut kennt. Denn gerade zu Punkt 2, der vertraglichen Vereinbarung der Rücksendekosten, ist kürzlich ein interessantes Urteil ergangen, den Verstoß als nicht erhebliche Beeinträchtigung einstufte. Bei derart hohen Streitwerten, würde der Verfügungskläger dann schon schnell auf einem guten "Kostenbatzen" sitzen bleiben.

    Ich kann Torsten - nicht ganz uneigennützig - nur beipflichten, die Shops vor dem produktiven Start juristisch ordentlich überprüfen zu lassen.

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Overclocked

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 151
    Ein Gegenstandswert von 13.000€? Was ist denn das?

    Ich hatte, glaube ich, noch keine Abmahnung unter 30k-40k, je lapidaren Fehler in der Produktbeschreibung!

    Bei 4 offensichtlichen Fehlern und 13k Gegenstandswert ist es ein netter "Hinweis" vom Abmahner! Hätte auch anders ausgehen können, 3 befreundete Kollegen des Abmahners = 4 Abmahnungen mit Gegenstandswert von zusammen min. 100k :mhhh:

    Da wären dann keine "entstandenen Kosten" von xxx€ angefallen, sondern einige tausend Euro.

    EDIT: "Fördermitglied" hört sich an wie "Sonderschule"  :crazy:

    hendrik

    • Experte
    • Beiträge: 2.038
    [...] 3 befreundete Kollegen des Abmahners = 4 Abmahnungen [...]

    Soviel ich weiß gibt's da einen Riegel.
    Man kann wegen ein- und der selben Sache nur einmal abgemahnt werden.

    Gruß
    Hen

    Overclocked

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 151
    Hier geht es ja um 4 Verstöße, die - soweit dem Abmahnenden bekannt - auch in einer Abmahnung genannt werden müssten (glaube ich). 4 verschiedene Fehler könnten aber meiner Meinung nach von 4 Mitbewerben (jeder greift sich einen Fehler) für viel Geld beanstandet werden. So würde ich's sehen.  :mhhh:

    baustelle

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.622
    [...]
    EDIT: "Fördermitglied" hört sich an wie "Sonderschule"  :crazy:

    Und "Foren-Spender" hörte sich an wie Samenbank  :)

    Greets,
    Chris

    vsell

    • BVB Fan
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    Da wagt man ja gar nicht zu fragen was Foren-Siker tatsächlich sind... :D

    3 Antworten
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    28. Oktober 2009, 17:07:02 von Tomcraft
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    09. Januar 2010, 16:37:31 von Tomcraft
               
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