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    ESTUGO

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    Antwort #15 am: 14. Juni 2009, 17:30:06
    Hi,

    ich würde überlegen, ob man den Hintergrund auf der Front (die Frau) nicht blasser machen sollte. Ich persönlich fand es schwierig den Text (mittig) zu lesen.

    Die Parsetime würde ich ggf. auch deaktivieren. Auf der Front würde ich ggf. auch noch die Kontaktdaten im Text mit aufführen (z.B.: Sie haben Fragen?).

    Gruß aus Greifswald,
    Alex

    MarcelSimone

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    Antwort #16 am: 15. Juni 2009, 09:23:20
    hi Peter Will

    schau dir mal meine test seite an da hab ich bissen gespielt

    http://test.trans-queen.com/index.php

    also neue Artikel ne, wenn ich dir helfen kann sag bescheid.

    vsell

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    Antwort #17 am: 15. Juni 2009, 09:59:21
    Servus Peter....

    Du hast die 40 - Euro-Klausel in deiner WRB, aber die Rücksendekosten-Vereinbahrung fehlt in deinen AGB.

    Achtung: Rechtebieger-Falle

    Schau mal unter http://www.v-sell.de/shop_content.php?coID=3

    6. Rücksendekosten

    Siehe auch: http://www.wortfilter.de/News/news3198.html

    OLG Hamburg mit Beschluss vom 24.01.2008 (Az.: 3 W 7/08) entschied, dass ein Hinweis, der die Kosten der Rücksendung vom Preis der zurückzusendenden Ware abhängig macht, nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB zulässig ist, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, was auch im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen könne. Damit hat das Gericht zugleich zum Ausdruck gebracht, dass der bloße Hinweis auf die Kostentragungspflicht des Verbrauchers in der Widerrufsbelehrung keinen Regelungscharakter hat, mit der Folge, dass insoweit eine zusätzliche Vereinbarung erforderlich ist.

    Peter Will

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    Antwort #18 am: 15. Juni 2009, 14:06:05
    Hi danke für den Hinweis,

    dieser abschnitt sollte doch aber alles beinhalten:

    "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

    Wie sollte man es denn am besten gestalten?

    gruss

    vsell

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    Antwort #19 am: 15. Juni 2009, 15:05:42
    Das muss in die AGB:

    Rücksendekosten

    Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 5 der AGB Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht hat.

    Regelmäßige Kosten in diesem Sinne sind allein die Kosten der gewöhnlichen Paketversendung. Etwaige Mehrkosten durch die Versendung zu einem anderen Ort als zu unserem Firmensitz im Zeitpunkt Ihrer Bestellung oder durch die Einschaltung eines Abholdienstes durch uns haben Sie nicht zu tragen

    Der Gag liegt in 2 Punkten:

    1. Extrahinweis um WRB überhaupt Rechtswirksamkeit zu verleihen
    2. die regelmßigen Kosten.... dadurch ist ua ausgeschlossen, dass irgend eine Knalltüte die zurückzusendende Ware per "Fleurop und Lufthansa" statt normalem Paketdienst versendet ... :mrgreen:

               
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