Antwort #19 am: 15. Juni 2009, 15:05:42
Das muss in die AGB:
Rücksendekosten
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 5 der AGB Gebrauch, so hat er
die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht hat.
Regelmäßige Kosten in diesem Sinne sind allein die Kosten der gewöhnlichen Paketversendung. Etwaige Mehrkosten durch die Versendung zu einem anderen Ort als zu unserem Firmensitz im Zeitpunkt Ihrer Bestellung oder durch die Einschaltung eines Abholdienstes durch uns haben Sie nicht zu tragen
Der Gag liegt in 2 Punkten:
1. Extrahinweis um WRB überhaupt Rechtswirksamkeit zu verleihen
2. die regelmßigen Kosten.... dadurch ist ua ausgeschlossen, dass irgend eine Knalltüte die zurückzusendende Ware per "Fleurop und Lufthansa" statt normalem Paketdienst versendet ...