Auch die Post macht Fehler und hoffentlich ist man dann nicht derjenige, der zu beweisen hat, dass er keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hatte, wie der folgende Fall zeigt.
Abmahnungen werden meist per Einschreiben mit Rückschein verschickt. So wird dokumentiert, wann die Abmahnung zugestellt worden ist. Ist der Abgemahnte allerdings nicht zu Hause, trägt er das Risiko, wenn die Benachrichtigungskarte verloren geht. Damit trägt er auch die Kosten eines anschließenden Verfahrens, obwohl er nie Kenntnis von der Abmahnung erlangte, entschied das LG Berlin.
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Abmahnung nicht zugestellt? Abgemahnter trägt dennoch die Kosten!Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=10415.0