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  • Thema: ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)

    Tomcraft

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #15 am: 18. Dezember 2010, 00:20:20
    Ist noch jemand so lieb und übertragt das ins Wiki?

    Grüße

    Torsten

    Na ich habe es dann selber mal ins Wiki übertragen...

    Grüße

    Torsten

    claudia

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #16 am: 18. Dezember 2010, 14:05:13
    Schöne Anleitung. Nur eine Kleinigkeit noch:

    Warum das nicht standardkonforme <nobr>-Element?

    Code: PHP  [Auswählen]
    define('SHIPPING_EXCL','Endpreis nach <nobr>§ 19 UStG.</nobr> zzgl.');
     
    Sollten wir nicht beim Standard bleiben? Man kann   dazwischen setzen, um das Umbrechen zu verhindern (oder mit CSS und white-space: nowrap)

    Claudia

    Tomcraft

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #17 am: 18. Dezember 2010, 19:38:23
    Hallo Claudia,

    das ist doch das tolle am Wiki, du kannst die Anleitung dort gerne editieren und in der Zusammenfassung deinen Grund für die Änderung mit angeben.

    Grüße

    Torsten

    claudia

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #18 am: 21. Dezember 2010, 09:36:04
    Hi Torsten,

    es wurde bereits geändert. Aber das nächste Mal, werde ich mich direkt im WIKI zu schaffen machen.

    Weihnachtliche Grüße
    Claudia

    Tomcraft

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #19 am: 21. Dezember 2010, 12:47:52
    Also so, wie ich das sehe, ist das <nobr> noch drin in der Anleitung: Tutorial: Kleinunternehmer Shop umstellen

    Jetzt kannst du aktiv werden. ;-)

    Grüße

    Torsten

    Barnabas

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #20 am: 21. Dezember 2010, 14:06:23
    Hallo, Leute!
    Jetzt muss ich mich doch mal zu Wort melden, auch auf die Gefahr hin hier eine Diskussion (wohl die 1000ste) über "inkl. MwSt. vs. Endpreis", bzw. die Situation des Kleinunternehmers loszutreten!
    Also ich finde diesen Beitrag im Wiki, ich sage mal fragwürdig, wenn nicht überflüssig! Ich würde eher dazu plädieren die FAQ aus dem Sellerforum zu übernehmen!
    Zumindest würde ich das Wiki Tutorial: "Kleinunternehmer Shop umstellen"
    umbenennen in "Kleinunternehmer Shop Umstellung Variante ENDPREIS"

    Für mich gibt es bis auf ein paar notwendige Anpassungen, z.B. der Bestellmails (Kein Ausweis der MwSt in den Mails!), AGB (bei Preise, die MwSt. wird auf unseren Rechnungen nicht ausgewiesen!) und evtl. Impressum (Hinweis auf: Kleinunternehmer nach § 19 UStG) keinen Grund den Shop umzustellen!  

    Gruß..Kai

    Rheingold

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #21 am: 21. Dezember 2010, 19:29:33
    Hallo,
    nun hat mich eine Erkältung echt niedergestreckt - daher war ich hier "verschwunden".

    Habe mir alles durchgelesen. Ob die von mir zusammengeführte Anleitung nun für jeden die Non-Plus-Ultra Lösung ist, habe ich nie gesagt. Jeder kann, darf und sollte es auf seine Bedrüfnisse anpassen.

    Natürlich müssen Impressum, Mailtexte usw. auch angepasst werden.
    Da es sich da aber um überwiegende Textteile handelt und der Code in der zugehörigen html Datei übersichtlich ist und alle in einem Ordner liegen, kam das von mir nie zu Sprache.
    Die Texte im Ordner ../templates/xtc5/mail/german (evtl...../english) müssen auch angepasst werden. Immer beide Dateien ändern. txt und html. Die html kann man in einem Editor, WYSIWYG oder ähnlich ändern.

    Nun mal was ganz genaues zum Thema 19%:

    Ich zitiere:
    Zitat
    Umsatzsteuergesetz (UStG) versus Preisangabenverordnung (PAngV)
     Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer erheben, dürfen
     1.diese folglich auch nicht vom Käufer verlangen.
    2.diese auch nicht auf ihren Rechnungen ausweisen.
     3.ihre Preise im Internet nicht mit dem Hinweis kennzeichnen, dass die Umsatzsteuer mit enthalten sei.

    Der Kleinunternehmer, der Verbrauchern über das Internet gewerblich Waren anbietet, steht nun vor einem rechtlichen Dilemma:
     Gemäß § 19 UstG darf der Kleinunternehmer nicht angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Die Angabe „inkl. Mwst.“ wäre vielmehr irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da ein gewerblicher Abnehmer angesichts dieser Abnahme geneigt ist, von vornherein 19/119 abzuziehen, um eine für ihn zutreffende Preisvorstellung zu erhalten (so auch Wekwerth, MMR 6/2008 S. 380). Sie wäre zudem falsch, da die Mehrwertsteuer ja gerade nicht erstattungsfähig ist. Sollte zudem das Finanzamt auf die Angabe „inkl. Mwst.“ aufmerksam werden, so hätte dies für den Kleinunternehmer unter Umständen zur Folge, dass er die im Internet angegebene Mehrwertsteuer an das Amt abzuführen hätte, obwohl er selber gegenüber dem Verbraucher netto abgerechnet hätte (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).
     Gemäß § 1 II PAngV muss der Kleinunternehmer angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Verstöße gegen die PAngV sind zurzeit äußerst beliebte Abmahngründe. Der IT-Recht Kanzlei sind zudem viele Kleinunternehmer bekannt, die sich (leider) im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben, fortan die Mehrwertsteuer mit auszuweisen.
    und weiter:
    Zitat
    Es wird geraten (nicht empfohlen oder verlangt) den § 1 Abs. 2 PAngV insoweit zu ignorieren, als die gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer gefordert wird. Auf den Hinweis „inkl. Mwst.“ sollte komplett verzichten werden.

    Darüber hinaus empfiehlt die IT-Recht Kanzlei Kleinunternehmern bei Angabe eines jeden Endpreises deutlich darauf hinzuweisen, dass gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben und aus dem Grund auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

    Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:

    „Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“.

    Quelle: Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?

    Und das finde ICH persönlich einer der am besten erklärten Stellungnahmen.

    Aber es ist wirklich ein Dilemma mit dem Passus § 19 und ist ein Thema welches überall diskutiert wird.

    Barnabas

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #22 am: 21. Dezember 2010, 21:21:28
    Hallo,Rheingold!

    In den Umsätzen des Kleinunternehmer ist die Umsatzsteuer enthalten. Daraus folgt die Verpflichtung zur Angabe gemäß der PAngV. In der Rechnung darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Bis auf den Unterschied, das der Kleinunternehmer die MwSt. nicht auf Rechnungen ausweisen darf und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, gibt es keinen Unterschied zu dem der "Normal" versteuert!

    Zusätzlich sollte noch ein Hinweis zum Kleinunternehmerstatus in die AGB mit aufgenommen werden um sich (z.B.) bei einen "gewerblichen Kauf" nicht dem Verdacht der Irreführung auszusetzten! Und einen Kunden kann es zugemutet werden das er die AGB liest! (Die er ja auch abhaken muss!!!) Selbst das ist nur ein Zugeständnis des Händlers, eine Verpflichtung dazu gibt es nicht!

    [...]
    Ich zitiere:
    Zitat
    [...] Sollte zudem das Finanzamt auf die Angabe „inkl. Mwst.“ aufmerksam werden, so hätte dies für den Kleinunternehmer unter Umständen zur Folge, dass er die im Internet angegebene Mehrwertsteuer an das Amt abzuführen hätte, obwohl er selber gegenüber dem Verbraucher netto abgerechnet hätte (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).
    [...]
    [...]

    Das ist Quatsch! "Inkl. MwSt." bei den Angeboten ist Kein Steuerausweis i.S.d. §19 UStG sondern eine Angabe nach der PAngV! (siehe oben Kommentar von Ralf)

    Das dies in der "Fachwelt" nicht zur Kenntnis genommen wird ist das Dilemma!!!

    Es gibt aber auch noch einen Interessanten Kommentar zur der Stellungnahme der IT-Rechtskanzlei Mün.(s.oben!)

    Zitat
    Kleinunternehmer immer "inkl. MwSt."!

    Beitrag von Ralf Stork
    19.07.2010, 13:13 Uhr

    @Jürgen
    Ein zusätzlicher Hinweis ist sicherlich nicht verkehrt. Dann sollte er aber auch sachlich korrekt sein.

    "Gemäß § 19 UStG erheben wir aber keine Umsatzsteuer" ist jedoch falsch, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass in den Preisen des Kleinunternehmers keine USt. enthalten ist.
    Der § 19 UStG ist jedoch keine Regelung zur Steuerfreiheit (diese sind in § 4 UStG definiert), sondern eine Vereinfachungsregelung für die Finanzverwaltung.

    Das Missverständnis - auch vieler "Fachleute" - beruht auf der Bedeutung des Wortes "erheben". Wer erhebt denn die Umsatzsteuer? Es ist doch der Staat, der diese vom Unternehmer erhebt. Der Unternehmer schuldet also die Umsatzsteuer.

    Wenn man dies bedenkt, wird auch der Satz "Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben" verständlich.
    Der Staat verzichtet auf die Erhebung der geschuldeten Umsatzsteuer (nicht etwa der Unternehmer bei seinem Kunden).

    Zum Ausgleich dafür darf der Kleinunternehmer gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Und er darf die in seinen Preisen enthaltene Umsatzsteuer nicht auf seinen Rechnungen ausweisen. Alles reine Vereinfachung!

    Wenn schon ein Hinweis, dann ganz bestimmt nicht an prominenter Stelle. Denn für wen wäre ein solcher Hinweis? Doch nicht für den normalen Verbraucher, der davon bestenfalls irritiert wird und auf einen Einkauf verzichtet.
    So etwas bringt man in den rechtlichen Informationen (AGB) unter und der Hinweis "Auf unseren Rechnungen wird die MwSt nicht ausgewiesen" ist völlig ausreichend. Von einem Käufer, der entweder zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder aus anderen Gründen (z.B. Drittland) die MwSt erstattet bekommen könnte, ist zu erwarten, dass er sich aktiv informiert.

    Es ist auch auf der Rechnung kein Hinweis erforderlich, warum die MwSt nicht ausgewiesen wird. Dies muss nur bei steuerfreien Lieferungen/Leistungen gemacht werden. Natürlich ist ein Hinweis auf der Rechnung auch nicht schädlich.
    Quelle: Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?

    Gruß...Kai

    Rheingold

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #23 am: 22. Dezember 2010, 21:10:54
    Das ist schon ein richtiger Mist mit der MwSt.

    In den AGB hab ich das drin und auf meinen Rechnungen ist auch nochmals ein Vermerk drin.

    Nur eben wird behauptet dass, wenn man inkl. MwSt schreibt, der Käufer davon ausgeht, die MwSt eben drin ist. Natürlich ist die drin, ich darf ja nicht ohne. Nur der Gewerbliche Kunde braucht eigentlich den Hinweis.
    Dann müsste es ja korrekter Weise heißen:

    Hinweis für unsere gewerblichen Kunden: ...keine 19% inne . den Satz kennt jeder...

    Den Endverbraucher juckt das herzlich wenig. So bleibt mir ja nur noch der Hinweis:
    Endpreis - oder dann doch inkl. MwSt. Es darf aber online und auf der Rechnung die MwSt nicht ausgewiesen werden, die Zeile muss sowieso als Kleinunt. rausgenommen werden.

    Somit hast Du aber auch recht, wenn Du sagst ich lass die inkl. Mwst. Weil die Steuer ist ja drin.
    Der Kleinunternehmer muss sie nur nicht abführen, da nach dem Ausgleich das Geld eh wieder zurück zum Unternehmer geht. Das FiAmt hat dadurch weniger Kosten, weniger Aufwand.

    Man darf aber nicht den falschen Anschein erwecken... oder so ähnlich lautet das, warum alle hier rotieren. Wenn man es aber an die AGB bindet, dürfte man das so schon schreiben. Aber wer liest die schon!
    Gut, kann mir egal sein. Dann muss nur die AGB absolut wasserdicht und von einem Anwalt gemacht werden. Das rate ich auch jedem!! Wenn der gewerbliche Kunde in seinem Bestellwahn die AGB klickt und dann merkt, dass er die MwSt nicht ziehen kann, geht er jeden Weg, um da wieder rasu zu kommen. Gut, er hat ja auch Widerufsrecht. Ein übler Kunde kann aber die AGB zerpflücken und dann bei einer Schwachstelle Dir den Hahn zudrehen.

    Neid und Konkurrenz sind üble Gesellen. Anstatt sich zu helfen und zu unterstützen. Wenn ich fehler bei anderen sehe, weise ich sie darauf hin, anstatt einen Anwalt oder gar die Wettbewerbszentrale einzuschalten. Selbst wenn es mein größter Konkurrent wäre, würde ich das nicht tun. Das schickt sich nicht. Tu keinem das an, was du selbst nicht willst. (jaja heile Welt Denken - aber einer muss damit anfangen)

    Jo, zusammenfassend kann ich das schon so sagen.
    Ich denke, dass soll jeder für sich selbst entscheiden können. Oder es muss ein Gesetzesentwurf her, der genaue Texte vorgibt.

    Meine Schlussfolgerung auf die heißen Debatten im Netz:

    Ich denke die meiste Angst haben wir kleinen von der Wettbewerbszentrale und den Geldgeilen arbeitsfaulen Rechtsanwälten, die das Netz nach "Anfängern" ausfindig machen. Eine Abmahnung startet da schon mal ab 600 Euro aufwärts. Da hat keiner Bock drauf.
    Daher wird das Thema nie ruhig werden, ehe die Justiz der ganze Sache mal ein Ende macht.

    Denn ich finde es schon seltsam, dass irgend ein Anwalt, der den Fehler findet, dann auf einmal im Interesse von irgendjemand tätig wird. Seltsamerweise sind das immer die selben Anwälte, die diese Abmahnungen versenden.
    Ist wohl ein neuer Beruf geworden, der an der Uni gelehrt wird: "Abmahnanwalt"
    Ist doch genial... keine Klienten die man zahlen muss, oder wem gibt der kassierende Anwalt denn das Geld? Unserem Staat? Der Wettbewerbszentrale?
    Ich weiß es nicht... Aber der Jaguar vor der Tür will ja auch bezahlt sein.

    LG
    Sven

    Golfer

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #24 am: 23. Dezember 2010, 22:30:19
    Mir raucht der Kopf  :blower:
    Mal ein praktisches Beispiel:
    Ich bin Kleinunternehmer und kaufe beim Großhändler einen Artikel für 50 € zzgl Mwst.
    In meinem Shop verkaufe ich den Artikel für 119 € mit dem Anhang „inkl. Mwst.“
    Sind dann wirklich 19 € Mwst mit drin?
    Wenn nicht, ist für mich die Aussage "119 € inkl. Mwst" schlichtweg gelogen....

    Rheingold

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #25 am: 24. Dezember 2010, 16:21:05
    Wenn Du den Artikel kaufst, dann kaufst Du ihn Brutto und zahlst inkl. 19%

    Hier mal ein Beispiel:
    Kleinunternehmer:

    Zitat
    50 Netto = 59,50 Brutto (davon gezahlte MwSt. = 9,50 Euro)

    Dein VK = 119,00 Brutto (davon abzuführende MwSt: = 0,00 Euro)

    Dein Gewinn ist also: 119,00 Euro - 59,50 Euro = 59,50 Euro

    Gegenbeispiel Unternehmer mit Steuer:

    Zitat
    50 Netto = 59,50 Brutto (9,50 Euro sind somit Vorsteuerabzugsberechtigt)

    HändlerVK = 119,00 Brutto - darin sind enthalten 19% MwSt = 19,00 Euro

    Nun werden MwSt. Vk - Mwst. EK verrechnet (Mwst, die man zahlt erhält man wieder. MwSt die man kassiert muss man zahlen / abführen)
    19 - 9,5 = 9,50 Euro, welche an das FiAmt abgeführt werden müssen.

    Des Händlers Gewinn ist also: 119 - 9,50 Euro - 50 Euro = 59,50 Euro

    Merkst Du was?

    Da Du als Kleinunternehmer nun eben nicht mehr als 17500 Euro im Jahr umsetzt ist es für das Finaznamt eben nur Arbeit. Verwaltungskosten, die gespart werden können.
    Da Du keine MwSt geltend machen kannst, kannst die auch nicht ziehen. Ergo verlangen die die MwSt, die in generell jedem verkauften Produkt enthalten (Außer Du wohnst auf deiner eigenen Insel, die Steuerfrei ist) ist einfach nicht ein, da es rechnerisch eh ausgeht.

    Du darfst nichts ohne MwSt verkaufen, das wäre Steuerhinterziehung oder Steuerfreie Produkte und davon gibt es nicht viele.

    Es geht hier schlicht um die Händlerkunden!
    Die ziehen die Mwst. aus der Rechnung mit ausgewiesener MwSt. raus. Ware ohne ausgewiesene MwSt können die nicht Vorversteuern. Was letztlich bedeutet, dass Händler bei Dir teurer als Endkunden kaufen.

    Da es aber in den meisten Fällen darauf hinaus geht, dass Kleinunternehmer an Endverberaucher verkaufen erübrigt sich das eben mit der Steuer. Den Endverbraucher juckt das wenig.

    Bei Händlern schmälert es den Gewinn. Und zwar in diesem Beispiel um eben 9,50 Euro. Was bedeutet, dass der Händler einen Gewinn von 50,00 Euro hat und eben nicht 59,50 Euro.

    Mach das 100 mal, dann summiert sich das schon gewaltig, was andere Kleinunternehmer am Anfang ihrer Karriere im Monat umsetzen.

    Der vermerk inkl. MwSt. ist somit nicht gelogen nur musst Du dafür sorgen, dass der Hinweis auf Paragraph 19 mehrfach vorhanden ist!!!

    Denn es stimmt schon, dass die Mwst im Preis drin ist. Es geht nur um DEINE Buchhaltung.

    Für Händler ist es eben dann ein Problem. Und für Dich ein rechtliches, denn Du musst dafür sorgen, dass JEDER Interessent weiß, was Sache ist. Der Interessent kann Endkunde oder Händler sein.
    Für beide gilt der selbe Preis. Nur der Händler kauft im Endeffekt teurer bei Dir ein bzw. hat weniger Gewinn. Bei knapp kalkulierten Preisen kann das schon zum drauflegen führen.

    Somit hast Du den Händler getäuscht - betrogen ! Ob Du jetzt Endpreis schreibst oder inkl. Mwst macht keinen Unterschied. Nur muss der Hinweis vorhanden sein, dass DU Kleinunternehmer bist. Und auf der Rechnung die Mwst nicht ausgewiesen wird.

    Und wenn jetzt meine ganze Rechnerei falsch ist, dann hetzt mich wie einen Hund. :-)
    Nein, auch ich bin nicht perfekt und ich bin dankbar, wenn mich jemand korrigiert!

    LG

    Sven

    Igotcha

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #26 am: 24. Dezember 2010, 22:57:00
    Dein Rechenbeispiel ist völlig korrekt.

    Man muss aber auch folgendes bedenken, da es in den Diskussionen immer den Anschein hat, der Kleinunternehmer hat einen Vorteil aus der steuerlichen Behandlung, bzw. zahlt "irgendwie" weniger oder womöglich gar keine Steuern.

    Das Ganze ist, wie in der Beispielrechnung gezeigt, Jacke wie Hose, aber selbstverständlich zahlt der Kleinunternehmer auf den Gewinn, bzw. den Überschuss Steuern. Das sind "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" und diese sind ganz normal zu versteuern.

    Guido

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #27 am: 07. Juli 2011, 14:58:52
    Ich würde ja gerne meine "box_cart.html" gemäß WiKi umstellen, aber es scheitert schon am Löschen der Zeile UST den meine "box_cart.html" sieht so aus:

    Code: PHP  [Auswählen]
    {config_load file="$language/lang_$language.conf" section="index"}
    {config_load file="$language/lang_$language.conf" section="shopping_cart"}
    {config_load file="$language/lang_$language.conf" section="boxes"}
    {if $deny_cart neq 'true'}
        {if $empty=='false'}
            <a href="{$LINK_CART}"><h2 class="boxcartheader-menu"><strong>{#link_cart#}:</strong></h2>
           <div{if $GV_AMOUNT =='' } class="boxcartbody-menu" {else} class="boxcartbody-menu"{/if}>
                <strong>{$PRODUCTS}</strong> {#text_article#} | {#text_total#}:<strong>{$TOTAL}</strong>
           </div>
            </a>
        {else} <!-- cart has no content -->
            <a href="{$LINK_CART}"><h2 class="boxcartheader-menu"><strong>{#link_cart#}:</strong></h2>
           <div{if $GV_AMOUNT =='' } class="boxcartbody-menu" {else} class="boxcartbody-menu"{/if}>
                <strong>0</strong> {#text_article#} | {#text_total#}: <strong>0,00 {$smarty.session.currency}</strong><br>{#text_empty_cart#}</br>
           </div>
            </a>
    {/if}

        {if $ACTIVATE_GIFT=='true'}
            {if $GV_AMOUNT neq ''}
                <div class="boxcartbody-menu">{#voucher_balance#} <strong>{$GV_AMOUNT}</strong></div>
           {/if}
        {/if}
    {/if}
    Gruß
    Guido

    Tomcraft

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    Antwort #28 am: 07. Juli 2011, 15:02:49
    Du suchst eine Zeile, die zu löschen ist, die es bei dir nicht gibt? :-?

    Da kommst du selber drauf, oder? Weiter machen... :D

    Grüße

    Torsten

    Guido

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    ANLEITUNG: Kleinunternehmer Shop umstellen (Ein- & Ausbau)
    Antwort #29 am: 08. Juli 2011, 09:05:09
    Hm, mal scharf nachdenken:

    Vorher den Warenkorb in den Header mit der entsprechenden Anleitung eingebaut. Dabei die betreffende Datei ausgetauscht.

     :?

    Da bei der Anzeige der Warenkorbes im Header keine Mwst angezeigt wird,  :!: ist auch nichts zu ändern.

    Schwieriges Thema, denn auch bei der Anzeige der Versandkosten im Warenkorb wird die Datei bereits geändert, auch hier passt die Anleitung dann nicht mehr.

    Ich habe übrigens den Zustz für den footer (Kleinunternehmer und diesen Trallala) in die Index.html des Template-Ordner reingepackt, da der Eintrag in der im WIKI angegebenen Datei keine Wirkung auf den footer hatte. (sah auch ganz anders aus).

    Gruß
    Guido

    [EDIT Tomcraft 08.07.2011: Full-Quote entfernt, siehe: FAQ: Full-Quotes und Groß-/Kleinschreibung - mit anderen Worten Netiquette!]

               
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