Wenn Du den Artikel kaufst, dann kaufst Du ihn Brutto und zahlst inkl. 19%
Hier mal ein Beispiel:
Kleinunternehmer:50 Netto = 59,50 Brutto (davon gezahlte MwSt. = 9,50 Euro)
Dein VK = 119,00 Brutto (davon abzuführende MwSt: = 0,00 Euro)
Dein Gewinn ist also: 119,00 Euro - 59,50 Euro = 59,50 Euro
Gegenbeispiel Unternehmer mit Steuer:50 Netto = 59,50 Brutto (9,50 Euro sind somit Vorsteuerabzugsberechtigt)
HändlerVK = 119,00 Brutto - darin sind enthalten 19% MwSt = 19,00 Euro
Nun werden MwSt. Vk - Mwst. EK verrechnet (Mwst, die man zahlt erhält man wieder. MwSt die man kassiert muss man zahlen / abführen)
19 - 9,5 = 9,50 Euro, welche an das FiAmt abgeführt werden müssen.
Des Händlers Gewinn ist also: 119 - 9,50 Euro - 50 Euro = 59,50 Euro
Merkst Du was?
Da Du als Kleinunternehmer nun eben nicht mehr als 17500 Euro im Jahr umsetzt ist es für das Finaznamt eben nur Arbeit. Verwaltungskosten, die gespart werden können.
Da Du keine MwSt geltend machen kannst, kannst die auch nicht ziehen. Ergo verlangen die die
MwSt, die in generell jedem verkauften Produkt enthalten (Außer Du wohnst auf deiner eigenen Insel, die Steuerfrei ist) ist einfach nicht ein, da es rechnerisch eh ausgeht.
Du darfst nichts ohne MwSt verkaufen, das wäre Steuerhinterziehung oder Steuerfreie Produkte und davon gibt es nicht viele.
Es geht hier schlicht um die Händlerkunden!
Die ziehen die Mwst. aus der Rechnung mit ausgewiesener MwSt. raus. Ware ohne ausgewiesene MwSt können die nicht Vorversteuern. Was letztlich bedeutet, dass Händler bei Dir teurer als Endkunden kaufen.
Da es aber in den meisten Fällen darauf hinaus geht, dass Kleinunternehmer an Endverberaucher verkaufen erübrigt sich das eben mit der Steuer. Den Endverbraucher juckt das wenig.
Bei Händlern schmälert es den Gewinn. Und zwar in diesem Beispiel um eben 9,50 Euro. Was bedeutet, dass der Händler einen Gewinn von 50,00 Euro hat und eben nicht 59,50 Euro.
Mach das 100 mal, dann summiert sich das schon gewaltig, was andere Kleinunternehmer am Anfang ihrer Karriere im Monat umsetzen.
Der vermerk inkl. MwSt. ist somit nicht gelogen nur musst Du dafür sorgen, dass der Hinweis auf Paragraph 19 mehrfach vorhanden ist!!!
Denn es stimmt schon, dass die Mwst im Preis drin ist. Es geht nur um DEINE Buchhaltung.
Für Händler ist es eben dann ein Problem. Und für Dich ein rechtliches, denn Du musst dafür sorgen, dass JEDER Interessent weiß, was Sache ist. Der Interessent kann Endkunde oder Händler sein.
Für beide gilt der selbe Preis. Nur der Händler kauft im Endeffekt teurer bei Dir ein bzw. hat weniger Gewinn. Bei knapp kalkulierten Preisen kann das schon zum drauflegen führen.
Somit hast Du den Händler getäuscht - betrogen ! Ob Du jetzt Endpreis schreibst oder inkl. Mwst macht keinen Unterschied. Nur muss der Hinweis vorhanden sein, dass DU Kleinunternehmer bist. Und auf der Rechnung die Mwst nicht ausgewiesen wird.
Und wenn jetzt meine ganze Rechnerei falsch ist, dann hetzt mich wie einen Hund.
Nein, auch ich bin nicht perfekt und ich bin dankbar, wenn mich jemand korrigiert!
LG
Sven