Vor kurzem erst haben wir wieder über das Thema der 40-Euro-Klausel berichtet:
OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden Nun zeichnet sich eine eindeutige Richtung ab, wodurch eine neue Abmahnwelle entstehen könnte.
Damit es für Onlinehändler nicht langweilig wird, entwickelt sich nun ein uraltes Thema zur neuen Abmahnfalle. Ebenso wie das OLG Hamburg entschieden binnen kürzester Zeit die Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz und Stuttgart, dass die “40-Euro-Klausel” zwingend doppelt verwendet werden muss, auch wenn die Widerrufsbelehrung inklusive dieser Klausel Bestandteil der AGB ist.
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