Des Öfteren hatten wir im Forum schon das Thema Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Das OLG Hamm hat nun ein interessantes Urteil gefällt, wie die
IT-Recht Kanzlei berichtet.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10) im Rahmen einer sofortigen Beschwerde mit der Frage zu beschäftigen, ob die Werbung mit einer Echtheitsgarantie eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt.
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OLG Hamm: Die Echtheitsgarantie stellt keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=10940.0