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  • Thema: LG Berlin: Kein Wertersatz für befülltes Wasserbett – Globales Leihhaus Internet?

    Tomcraft

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    Wir hatten 06. Oktober bereits über das Thema berichtet: Wertersatz für ein befülltes Wasserbett? – Vorschau auf BGH-Entscheidung

    Lest nun hier wie es weiter geht. Ich lass die Entscheidung des LG Berlin mal lieber unkommentiert (würde mich sonst zu emotionalen Flüchen und Wutausbrüchen hin reissen lassen) und warte auf die Entscheidung des BGH dessen Urteil ich euch dann auch wieder mitteilen werde.

    Zitat
    Am 3. November 2010 wird der BGH einen Fall verhandeln, in dem es um die Frage geht, ob ein Händler einen Wertersatzanspruch hat, wenn der Verbraucher ein Wasserbett befüllt und anschließend den Vertrag widerruft. Das LG Berlin verurteilte den Händler zur Rückzahlung des kompletten Kaufpreises.

    Den ganzen Artikel lesen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=8636.0
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    guensi

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    Na, da hat der BGH aber ne Herkulesaufgabe vor sich. Ab welchem Punkt wird die Prüfung eines (Wasser-)Bettes denn zur bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme?  :?

    Da ein Bett seit Urzeiten eben nicht nur der Ort der Ruhe und des erholsamen Schlafes ist, sondern auch der Vertiefung zwischenmenschlicher Beziehungen dient, wird über kurz oder lang auch die Frage zu klären sein, welche Art von Gebrauchsspuren noch dem Umfang einer “Prüfung” zugeordnet werden können.

    Wäre mal interessant zu erfahren, wie intensiv sich der BGH in die Feinheiten einer solchen Beurteilung “einarbeitet” …  :hobbyhorse:

     :satire:

    Tomcraft

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    Hehe, besser hätte man es nicht kommentieren können! :thx:

    Ich bin auch gespannt auf das Urteil! :B

    Grüße

    Torsten

               
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