Hier mal wieder ein abschreckendes Beispiel. Wer an der rechtlichen Prüfung des Shops spart, der kann eine böse Überraschung erleben.
Das Landgericht München II setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 10.02.2001, Az.: 1 HK O 664/11) einen Streitwert von 7.500,- Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin drei Wettbewerbsverstöße in Ihrem gewerblichen Online-Shop begangen.
Das Landgericht München II untersagte der Antragsgegnerin
- einen unrichtigen Namen im Impressum mitzuteilen;
- nicht darüber zu belehren ob der Vertragstext nach dem Vertragsschuss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
- die Klausel „Teillieferungen sind zulässig.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden.
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Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € StreitwertLinkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=11231.0