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  • Thema: Kommando zurück: Verpackungskosten bei Widerruf eines Verbrauchervertrages trägt doch der

    Tomcraft

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    Ein umstrittenes Urteil des AG Charlottenburg bezüglich der Verpackungskosten bei Widerruf wurde nun vom LG Berlin widerrufen:



    Zitat
    Nach einem umstrittenen Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg sollten bei Widerruf eines Verbrauchervertrages (B2C) und Rücksendung der Ware die Verpackungskosten den Verbraucher – und nicht den Händler – treffen. Dieser Rechtsauffassung trat in der Berufung das Landgericht Berlin entgegen (57 S 111/09): Die Kosten für die Rücksendung der Ware sollen vollumfänglich den Händler treffen, einschließlich der Kosten für den Ersatz einer mittlerweile zerstörten Transportverpackung.

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    Kommando zurück: Verpackungskosten bei Widerruf eines Verbrauchervertrages trägt doch der Händler


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    10 Antworten
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    12. Juni 2012, 19:20:07 von Anidni
               
    anything