Am 3. November verurteilte der BGH einen Wasserbettenhändler zur Erstattung des vollständigen Kaufpreises, nachdem der Verbraucher ein Wasserbett befüllt hatte und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machte. Der BGH entschied, dass dies nicht zu einem Wertersatzanspruch führe, da es sich nur um eine Prüfung der Ware handele, die kostenlos möglich sein muss. Nun liegen die Urteilsgründe vor.
Begonnen von Tomcraft am Ankündigungen / Neuigkeiten