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  • Thema: Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen

    Tomcraft

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    Ein aktuelles Urteil sorgt bei mir für ein etwas flaues Gefühl in der Magengegend, jedoch ist, wie im weiteren Beitrag zu lesen ist, noch nicht klar, wie andere Instanzgerichte entscheiden werden.



    Zitat
    Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, hat er nach einem älteren Urteil des OLG Hamm für eine ausreichende Umverpackung zu sorgen, damit die Ware gegen Transportschäden geschützt ist. Aber wer trägt die Kosten für diese Verpackung, wenn der Unternehmer den Verbraucher um eine ausreichende Transportverpackung bittet?

    Den ganzen Artikel lesen.
    Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen


    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=7325.0

    Wishmaster

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    Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen
    Antwort #1 am: 13. August 2010, 00:28:46
    Am besten zahlen wir, Verkäufer, noch irgendwann die Reinigung wenn der Hund des Kunden auf den Artikel gepinkelt hat...

    Kosmo

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    Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen
    Antwort #2 am: 13. August 2010, 00:48:46
    Am besten zahlen wir, Verkäufer, noch irgendwann die Reinigung wenn der Hund des Kunden auf den Artikel gepinkelt hat...

    In Deutschland dem Land der 100000000000 Gesetzesauflagen ist alles möglich.

    Andere Länder lachen schon uns schon seid Jahren aus, noch schlimmer einige haben bereits Mitleid.

    Die nächste Hiopsbotschaft folgt spätestens nächsten Monat, es wird Zeit..............

     :thx:  :pro:

    mantis

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    Händler müssen Verpackungskosten der Rücksendung zahlen
    Antwort #3 am: 13. August 2010, 07:55:36
    Deutschland:
    Zitat
    Das Land der Dichter und Denker

    diese Plattitüde kommt nicht von ungefähr, die Politiker und Gesetzesmacher dichten neue Verordnungen, Gesetzte Verordnungen usw. und die Bürger Denken dass es zu Ihrem Wohl sei.

    Das Urteil wird mit aller Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Klägers ausfallen, da andere Urteile die Begründung hatte das der Käufer in keiner Weise schlechter Gestellt sein darf weil er Ware zurücksendet (siehe Urteile wegen Rücksendekosten)

    Was die Kunden/Bürger aber nicht Wissen vermuten ist das kurz vor lang diese und ähnliche Kosten gleich bei der Preisgestaltung Berücksichtigt werden, was heisst das der Kunde am Ende des Tages mehr für den Artikel zahlt.

    Also sieht die Rechnung so aus
    Artikel (Netto EK) + Beschaffungskosten + Werbung + Aufschlag + Rechtskosten + Rückstellung für Gesetze und Verordnungen + UST = VK

    Gruss
    mantis

               
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