Antwort #3 am: 24. April 2009, 11:16:44
Ich seh das auch wie tom.f. Bisher galt, der Kunde muss im Zuge des Bestellvorganges die Widerrufsbelehrung schriftlich per e-Mail oder Fax erhalten. Ausdrucken reicht nicht - nicht jeder hat einen Drucker, bzw. der ist grade mal kaputt, Tinte leer o.ä. An der Gesetzeslage hat sich meines Wissens seither nix geändert.
Also mit der AB-Mail die Widerrufsbelehrung mitschicken, das ist noch im Zuge des Bestellvorganges. Denn erst mit dem Empfang dieser Bestätigung wird für den Kunden ja seine Bestellung verbindlich dokumentiert.
Aber dafür sind wir ja in Deutschland. Am besten gleich die 20 Seiten AGB noch an die Mail anhängen, wegen der vielen andren Kleinigkeiten, wie Datenschutz, Haftung, Batterieverordnung ...
Demnächst senden wir dann noch die entsprechenden Rechtsgrundlagen mit wie BGB und son Gedöns, damit der Kunde dann auch nachlesen kann, was der ganze Juristenkram bedeutet.