Wer seine Artikelpreise reduziert, möchte damit verständlicherweise auch werben, da der Preis bzw. ein Preisnachlass für viele Kunden ein wichtiges Kaufargument ist. Aber wie kann man die Preisänderung rechtssicher darstellen? Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass das Durchstreichen von Preisen ohne weitere Erläuterung zulässig ist.
Begonnen von Tomcraft am Ankündigungen / Neuigkeiten