Antwort #15 am: 13. Juni 2010, 04:57:06
Manchmal macht es Sinn, die (uralten) Texte von geposteten Links auch mal selbst zu lesen *g*
"Es besteht stattdessen gem. § 6 I VerpackungsV (n.F.) zukünftig eine Pflicht für alle Vertreiber von Verpackungen, die diese erstmals in den Verkehr bringen, sich einem Entsorgungssystem anzuschließen. Damit entfällt gleichzeitig die derzeit bestehende Hinweispflicht. In Zukunft ist der Handel mit dem Endverbraucher demnach nur noch zulässig, wenn sämtliche Verpackungsteile bei einem Entsorgungssystem lizenziert sind."
Greets,
Chris