Hab da was "nettes" zur neuen WRB gefunden. Wer es umsetzen mag, kann hier die neue Muster-WRB einsehen.....
Link: http://händlerbund.de/index.php?option=com_content&view=article&id=256:widerrufsbelehrung&catid=63:ueber-uns&Itemid=113
Fest steht nun:
1. Das erst zum 1.04.2008 in Kraft getretene Muster des BMJ zur Widerrufs- und
Rückgabebelehrung muss wieder geändert und den Vorgaben des EuGH angepasst werden.
Dies sollte schnellstmöglich erfolgen, um möglichen neuen Abmahnwellen zuvorzukommen.
2. Für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware kann nur dann Wertersatz geltend gemacht werden, wenn der Verbraucher diese etwa entgegen "Treu und Glauben",also letztlich nicht wie ein redlich und anständig handelnder Mensch, benutzt hat. Die Frage, wann ein Verbraucher entgegen "Treu und Glauben" handelt, hat der EuGH freilich nicht entschieden. Dies zu beurteilen wird Sache der nationalen Gerichte (oder auch des Gesetzgebers) sein.
vor allem alles super einfach, verständlich und klar (wie immer weiss keine sau was nun genau geht - auch die Anwälte nicht....)
volker