Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung (Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11) die Auffassung des Landgerichts Berlin bestätigt, dass die Nutzung des "Gefällt mir"-Buttens durch Online-Shops nicht wettbewerbswidrig ist.
Beitrag lesenAllerdings sollte jeder Shop-Betreiber darauf achten, in seinen Datenschutzerklärungen die Nutzer umfassend darüber zu informieren, dass unter Umständen auch personenbezogene Daten an Facebook weitergegeben werden. Geschieht dies nicht, setzt man sich möglicherweise der Gefahr aus, dass dieses Handeln als wettbewerbswidrig angesehen und abgemahnt wird, auch wenn dies momentan mit Blick auf das TMG noch nicht so gewertet wird - ein Bußgeld bewährten Verstoß stellt es dann allerdings trotzdem dar.
Gruß in ein sonniges Wochenende
Thomas
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