Antwort #5 am: 05. Februar 2010, 01:14:52
Hallo BVB,
danke für den Hinweis, sicherlich immer sehr kritisch dieses Thema.
Wenn mir der Hersteller jedoch sein Logo zur Verfügung stellt mittels Daten CD oder Download, dann sollte er gegen das Logo seiner Artikel ja auch nix haben.
Unabhängig davon, kann ich ja eine zusätzliche Zustimmung von Hersteller anfordern.
Ich hab das bereits in anderen Webshops gesehen, zu den gleichen Herstellern...daher denke ich das es kein Problem ist.
Bleibt die Frage der technischen Umsetzung
Danke + Grüße
Vinz
Eine der gefährlichsten Nummern von Shopbetreibern ist die Sichtweise:
andere machen das auch....Beste Beispiele:in hunderter Ausführung steht bei Seiten, dass mit Urteil des Gerichts... Hamburg... verlinkte Seiten .... blablabla
noch schlimmer die neue Lachnummer:
vor einer Abmahnung ... uns kontaktieren... sonst du Ärger... Abmahnung ungültig
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Wenn ein Hersteller dir Logos schickt oder anders anbietet, dann erteilt Er damit ein eingeschränktes Nutzungsrecht.
Theoretisch kannst du dann damit machen was du willst...
aber auch nut theoretisch.
Logos unterliegen diversen Rechten,,, Markenrecht, Namensrecht, Nutzungsrecht etc
und dürfen also nicht einfach mal beliebig verändert werden.
Im Zweifelsfall immer vorher beim Hersteller etc nachfragen !!!